Wegen der grassierenden Geflügelgrippe im Bodenseekreis wurde auch in Vorarlberg eine Stallpflicht verhängt. In 14 Gemeinden darf das Geflügel ab Donnerstag nicht mehr raus.
Wer einen Geflügelbetrieb führt oder mehr als 50 Vögel als Haustiere hält, der muss sich der seit Donnerstag verhängten Stallpflicht beugen und darf seine Tiere nicht mehr ins Freie lassen – auch wenn es Hühner in „Freilandhaltung“ sind. Grund für die Maßnahme ist die um sich greifende Vogelgrippe. Die Stallpflicht gilt in 14 Vorarlberger Gemeinden entlang des Bodensees und des Rheins, das sind: Lochau, Bregenz, Hard, Fußach, Höchst, Gaißau, Hohenems, Lustenau, Altach, Feldkirch, Koblach, Mäder, Meiningen und Rankweil.
Das Gesundheitsministerium stufte die Kommunen von Gebieten mit „erhöhtem“ zu Gebieten mit „stark erhöhtem Risiko“ ein. Wann die Stallpflicht in Vorarlberg wieder aufgehoben wird, ist derzeit noch nicht abzuschätzen.
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