Sie kamen zu dritt und überfielen einen Drogendealer in dessen Feldkircher Wohnung. Der 29-jährige Haupttäter wurde am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen schweren Raubes verurteilt.
Am Ende sah es der Senat als erwiesen an, dass der mehrfach einschlägig Vorbestrafte, gemeinsam mit zwei weiteren Tätern, das 38-jährige Opfer vergangenen Juni überfallen hatte. Das Motiv: Man wollte an Bargeld und Drogen kommen. Von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen wurde hingegen der Zweitangeklagte. Der 24-Jährige war im Vorfeld von den eigentlichen Tätern schwer belastet worden. Aus Angst vor Repressalien habe er bei der Polizei gelogen, gestand der Zweitangeklagte im Prozess.
Überfall war nicht von Erfolg gekrönt
Zum Fall selbst: Am Abend des 22. Juni klingelten die Täter an der Wohnungstüre des Opfers in Feldkirch. Als der 38-Jährige öffnete, sah er sich drei maskierten Männern gegenüber, die ihn kurz darauf quer durch die Wohnung prügelten und am Ende mit der Geldbörse des Gepeinigten, in der sich Bargeld und Bankomatkarte befanden, die Flucht ergriffen. Der Überfall war jedoch nicht von Erfolg gekrönt, denn noch am selben Abend wurde der 29-jährige Haupttäter bei sich zuhause verhaftet.
Zunächst war es nur ein Verdacht des Opfers, dass es sich bei dem Mann um seinen besten Freund handeln könnte. „Wir kennen uns seit vielen Jahren. Ich kenne seine Figur, weiß wie er sich bewegt. Als er vermummt vor mir stand und ich ihn mit seinem Spitznamen ansprach, reagierte er sofort und ging einen Schritt zurück“, schildert das Opfer den Vorfall. Auch sei er es gewesen, der zielstrebig zum Schrank ging, in dem der Überfallene geraume Zeit davor 200.000 Euro aus einem Wohnungsverkauf deponiert hatte.
Freispruch für Zweitangeklagten
Pech hatte auch ein weiterer Täter, denn auch ihn hatte das Opfer erkannt, nachdem dem Räuber im Zuge des vorangegangenen Gerangels die Maske verrutscht war. Sein Verfahren steht noch aus. Im Prozess am Dienstag schob der nun angeklagte 29-Jährige die Tat auf diesen. Er selbst habe nichts mit dem Raub zu tun gehabt. Man habe sich davor nur auf einen Joint getroffen, bei dem auch der Zweitangeklagte dabei gewesen sei.
Das Gericht hatte jedoch keinen Zweifel, dass der Verurteilte die Tat begangen hatte. „In eine fremde Wohnung zu stürmen und den Bewohner auszurauben, erfordert eine strenge Strafe“, begründete die vorsitzende Richterin Verena Wackerle das nicht rechtskräftige Urteil von dreieinhalb Jahren Haft. Die Angaben des Zweitangeklagten wertete sie hingegen als glaubwürdig – Freispruch.
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