Wegen des schweren sexuellen Missbrauchs ist ein 64-jähriger Taxifahrer aus Vorarlberg am Mittwoch vom Schöffensenat zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Er hätte die 16-Jährige von der betreuten Werkstätte im Vorarlberger Oberland nach Hause fahren sollen. Stattdessen fuhr er mit der geistig Beeinträchtigten auf einen Parkplatz in Bürs und verging sich an ihr. Passiert ist die schreckliche Tat am 23. September 2024. „Das ist unser Geheimnis. Wenn du jemandem davon erzählst, bringe ich dich um“, drohte der Peiniger dem Mädchen nach der Tat. Doch die erzählte tags darauf das Erlebte ihren Betreuern in der Schule. Worauf sich das Institut für Sozialdienste einschaltete und den Taxifahrer anzeigte. In seiner ersten Einvernahme stritt der Beschuldigte den sexuellen Missbrauch noch ab. Erst im Zuge weiterer Befragungen gestand er zumindest, dem Opfer einen Finger anal eingeführt zu haben. Den Geschlechtsverkehr bestritt er.
Opfer gar nicht zu komplexen Lügen fähig
Letztlich gab er nur einen Bruchteil von dem zu, was die 16-Jährige in ihren Einvernahmen schilderte. Daraufhin wurde ein gerichtsmedizinisches und psychiatrisches Gutachten zum Geisteszustand der 16-Jährigen und deren Glaubwürdigkeit eingeholt. Darin wurde festgestellt, dass das Opfer lediglich über einen Intelligenzquotienten von 49 verfügt und somit die geistige Reife eines sechs- bis neunjährigen Kindes hat. Laut Gutachter „wäre das Opfer aufgrund seiner kognitiven Fähigkeiten gar nicht in der Lage gewesen, eine Lüge derart aufrechtzuerhalten“. Am Ende glaubte der Schöffensenat den Aussagen des Opfers. Gegen das verhängte Urteil von siebeneinhalb Jahren Haft will die Verteidigung nun Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde einlegen. Die Staatsanwältin ebenso – allerdings zum Nachteil des Angeklagten.
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