Mit einem Snapchat-Missbrauchsfall musste sich am Dienstag der Schöffensenat am Landesgericht Feldkirch beschäftigen. Der Angeklagte wandert für einige Zeit hinter Gitter.
Der bislang unbescholtene Mann aus dem Bezirk Dornbirn hatte im September 2024 über die Plattform Snapchat Kontakt zu einem zwölfjährigen Mädchen aufgenommen. Er überredete sein Opfer, explizit sexuelle Fotos und Videos von sich selbst anzufertigen und ihm zu übermitteln – was das Gericht als schweren sexuellen Missbrauch einer Unmündigen wertete.
Laut Urteil forderte der Angeklagte das Mädchen, das er nur aus den Chats kannte, mehrfach auf, ihm Bilder ihres Intimbereichs zu schicken. Obwohl das Kind dem Mann zweimal mitteilte, dass es erst zwölf Jahre alt sei, nahm dieser nach Ansicht des Gerichts billigend in Kauf, dass sie minderjährig war. Die Verteidigung argumentierte indes, ihr Mandant habe nicht geglaubt, dass das Mädchen so jung sei. Aufgrund ihrer Ausdrucksweise sei er von einem Alter zwischen 14 und 17 Jahren ausgegangen. Aus diesem Grund beantragte die Rechtsvertretung einen Freispruch vom Hauptvorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs.
Angeklagter muss hinter Gitter
Am Ende hielt die vorsitzende Richterin des Senats, Franziska Klammer, dem Angeklagten seine Unbescholtenheit sowie sein Teilgeständnis zugute. Zudem hatte der Beschuldigte dem Opfer bereits 1000 Euro an Teilschmerzengeld bezahlt. Erschwerend wirkte, dass mehrere Delikte vorlagen, darunter auch ein Verbrechen. Das Urteil – 18 Monate teilbedingte Haft, sechs davon muss er absitzen – ist rechtskräftig. Ihr Urteil begründete die Frau Rat damit, „dass auch bei Distanzdelikten im Internet, bei denen kein physischer Kontakt stattfindet, zum Schutz der Opfer zumindest ein Teil der Strafe unbedingt zu verbüßen ist“.
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