Hörbar erbost weist ÖVP-Familienministerin Claudia Plakolm Vorwürfe aus der SPÖ und der Gewerkschaft, sie würde die Fristenlösung infrage stellen, zurück. Sie spricht wörtlich von einer „unanständigen“ Diskussion. Schließlich kommen die Forderungen nach einem Mutterschutz bei Fehlgeburten von betroffenen Eltern selbst.
Plakolm spricht sich für eine Erweiterung der Regelungen bei Fehl- und Totgeburten nach deutschem Vorbild aus. Im Nachbarland wurde mit Juni 2025 eine gestaffelte Karenz nach Schwangerschaftsverlust ab der 13. Woche eingeführt. Die Dauer der Karenz hängt vom Zeitpunkt des Schwangerschaftsverlustes ab. Bei Schwangerschaftsverlust ab der 20. Woche können es bis zu acht Wochen sein. Sternenkinder-Organisationen fordern einen solchen gestaffelten Mutterschutz auch für Österreich.
SPÖ befürchtet Rückschritte bei Fristenlösung
Die SPÖ ist zurückhaltend, weil sie ein Aufweichen von Arbeitnehmerinnen-Schutz und Rückschritte bei der Fristenlösung befürchtet. Man weist darauf hin, dass Frauen nach einer Fehl- bzw. Totgeburt bereits heute umfassend und unbürokratisch geschützt seien. In Österreich bestehe gesetzlicher Kündigungs- und Entlassungsschutz ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Schwangerschaft bis vier Wochen nach einer Fehlgeburt/Schwangerschaftsverlust – unabhängig davon, in welcher Woche diese/r eintritt. In Deutschland gelte dieser Schutz hingegen erst ab der 13. Schwangerschaftswoche, betonte die SPÖ.
Nach einer Fehlgeburt (Gewicht unter 500 g) entscheide in Österreich die ärztliche Diagnose über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, nicht ein starrer gesetzlicher Rahmen. Damit seien auch frühe Verluste rechtlich und finanziell gut abgesichert. Die Entgeltfortzahlung während der Arbeitsunfähigkeit und die individuelle, ärztlich festgelegte Erholungszeit stellen sicher, dass Frauen die Unterstützung bekommen, die sie brauchen – ohne starre Fristen oder bürokratische Hürden.
Opt-out-Möglichkeit für SPÖ keine gute Lösung
Die deutsche Regelung sehe dagegen eine „freiwillige“ Opt-out-Möglichkeit aus dem Mutterschutz vor. Dieses Opt-out sei ein Instrument zur Verkürzung der gesetzlichen Schutzfristen, argumentiert die Sozialdemokratie. Würde man die deutsche Regelung in Österreich umsetzen, wäre das ein Aufweichen einer wichtigen österreichischen Errungenschaft und der dazugehörigen Schutzregelungen – und eine massive Schlechterstellung im Mutterschutz. Es öffnet Tür und Tor für weitere Nachteile, die in weiterer Folge auch auf Lebensgeburten ausgedehnt könnten.
Plakolm ortet unzulässige Vermischung
Ministerin Plakolm kontert: „Ich halte es für unanständig, völlig gegensätzliche Dinge zu vermischen.“ Ihr gehe es darum, Müttern und Vätern, die Wahlfreiheit zu geben und zusätzlich zu den bestehenden Möglichkeiten den gestaffelten Mutterschutz und ein Opt-out zu ermöglichen, anstatt sie mit „ideologischen Debatten zu ersticken“.
Krankenstand alleine hält Plakolm für nicht ausreichend. „Wer ein Kind verliert, ist nicht krank, sondern trauert. Mutterschutz bedeutet gesellschaftliche Anerkennung des Verlustes, rechtlicher Schutz und Kündigungsschutz und automatischer Anspruch, ohne Rechtfertigung gegenüber dem Arbeitgeber oder Ärzten. Das ist ein entscheidender Unterschied“, so die Familienministerin.
Plakolm und Holzleitner werden noch im November in einem persönlichen Gespräch diese Debatte weiterführen.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.