Ärzte beschwerten sich

Triage-Regelung in Deutschland gekippt

Ausland
04.11.2025 16:27
Porträt von krone.at
Von krone.at

In Deutschland hat das Verfassungsgericht Regelungen zur sogenannten Triage bei medizinischen Behandlungen gekippt. Triage bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte in bestimmten Situationen entscheiden müssen, in welcher Reihenfolge sie Menschen helfen.

Das Konzept gibt es etwa bei großen Unglücken mit vielen Verletzten, um eine kurzfristige Notlage zu überbrücken. Auch in der Corona-Pandemie war das Konzept aufgrund voller Intensivstationen in den Fokus gerückt. In dem Gerichtserfahren ging es um eine Neuregelung, die 2022 beschlossen wurde. Dabei geht es darum, dass die Behandlung einer Patientin oder eines Patienten mit geringerer Überlebenswahrscheinlichkeit nicht abgebrochen werden darf, um jemanden mit besserer Prognose zu versorgen.

Notfall- und Intensivmediziner klagten, weil sie darin einen Konflikt mit dem Berufsethos sehen. Ärztinnen und Ärzten würde die Möglichkeit genommen, in einer Notlage die größtmögliche Zahl an Menschen zu retten, argumentierten sie. 

Das deutsche Verfassungsgericht gab ihnen nun recht. Es werde in die Berufsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte eingegriffen, die auch deren Entscheidung über das „Ob“ und „Wie“ einer Heilbehandlung schütze, hieß es. Der Eingriff durch den Beschluss des Bundestags sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.

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