Der Vorarlberger Gemeindeverband hofft auf eine gesetzliche Anpassung in Sachen persönliche Haftung der Bürgermeister. Diese sei nicht verhältnismäßig, meint Walter Gohm, der auf einen aktuellen Fall verweist.
Weil sein Vorgänger eine Frist versäumt hat, erhält der Bürgermeister einer mittelgroßen Gemeinde in Vorarlberg eine Verwaltungsstrafe in Höhe von mehreren tausend Euro, die er aus seiner eigenen Tasche bezahlen muss. Von dieser Frist sowie der gesamten Angelegenheit wusste der Nachfolger bis zum Einlangen des Strafbescheids nichts. Es sind Fälle wie dieser, die den Gemeindeverband Vorarlberg dazu bewegen, eine Gesetzesänderung zu verlangen: „Engagement für die Gemeinde ist aufgrund aktueller rechtlicher Bedingungen mit einem persönlichen Haftungsrisiko verbunden, das in keinem Verhältnis mehr steht. Wir fordern daher gesetzliche Anpassungen, um Bürgermeister und Bürgermeisterinnen besser abzusichern und für gerechte Rahmenbedingungen zu sorgen.“
Gemeindeverband-Präsident Walter Gohm verweist auf ein Positiv-Beispiel aus Salzburg: Dort wurde das Pflegegesetz so geändert, dass Strafen auch gegen die Gemeinden selbst verhängt werden können – und nicht automatisch gegen die Bürgermeister persönlich. „Diese Regelung entlastet die Verantwortungsträger, ohne die Haftung der öffentlichen Hand auszuhebeln,“ erklärt Gohm, der betont, dass die derzeitige Gesetzeslage Menschen davon abhalten würde, das Bürgermeisteramt überhaupt noch übernehmen zu wollen.
„Dann läuft etwas schief“
Es gehe nicht darum, Verantwortung abzuschieben, betonte Gohm. „Aber wer sich in den Dienst der Gemeinschaft stellt, verdient faire Rahmenbedingungen. Wenn Bürgermeister für kleinste Formfehler persönlich haften müssen, obwohl sie im Interesse ihrer Gemeinde handeln, läuft etwas schief.“
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