Der Staatsanwalt wirft drei in Vorarlberg wohnhaften Brüdern zahlreiche Delikte vor. Darunter schwere Körperverletzung, Nötigung und gefährliche Drohung. Sogar eine Vergewaltigung der damals 13-jährigen Cousine steht im Raum.
Die Männer im Alter von 19, 25 und 26 Jahren, alle mit russischer Staatsangehörigkeit, sollen ihre Cousine unter Druck gesetzt haben. Hintergrund ist offenbar die Beziehung der jungen Frau zu einem afghanischen Mann, die innerhalb der Familie auf Ablehnung stieß. Die Angeklagten bestreiten jedoch, Gewalt angewendet oder Drohungen ausgesprochen zu haben. Sie räumen lediglich ein, mit der Beziehung ihrer Cousine nicht einverstanden gewesen zu sein.
Die junge Frau erhebt vor allem gegen den zweitangeklagten 25-Jährigen schwere Vorwürfe. So soll er 2015 und 2016 die damals Unmündige mehrmals vergewaltigt haben. Doch dazu später. Laut Ausführungen des Staatsanwalts soll die Cousine schon lange von ihren Verwandten drangsaliert worden sein. Erst recht, als sie sich vor einem Jahr in einen Afghanen verliebte. Ein Dorn im Auge des Russen-Clans.
... weil der frech zu mir war.
Ein Angeklagter über Faustschläge für den neuen Freund der Cousine
Am Bahnhof Bludenz soll sich der Drittangeklagte schließlich den neuen Freund der Cousine zur Brust genommen und ihm mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzt haben. Was der Russe auch in der Verhandlung zugibt – „weil der frech zu mir war“. Der Cousine gedroht zu haben, den Freund in eine Shisha-Bar einzusperren und zu foltern, wird unterdessen vom Erstangeklagten bestritten.
Anzeige gegen Cousins und eigene Familie
Bei einem Treffen in der elterlichen Wohnung der jungen Frau soll die Sache zwischen ihr und dem Zweitangeklagten eskaliert sein. „Er packte mich an den Haaren, hielt mir ein Messer vor und sagte, ich sei eine Schlampe“, zitiert die vorsitzende Richterin das kontradiktorisch einvernommene Opfer. Bevor er zustach, sei er vom Drittangeklagten weggeschubst worden. Die Gepeinigte erstattete schließlich Anzeige gegen ihre Cousins und die eigene Familie.
Der Anwalt der drei Brüder plädierte am Donnerstag auf nicht schuldig und sprach von einer Verschwörung sowie einem Racheakt der Cousine, vor allem die Vergewaltigungsvorwürfe betreffend. In seinem Gutachten kommt Gerichtspsychiater Reinhard Haller allerdings zum Schluss, dass die junge Frau weder an einer Wahnerkrankung noch einer Lügenmanie leide. Der Umstand, dass sich das Opfer mit 16 begonnen hatte zu ritzen, depressiv und freudlos wurde, wertet Haller als „sehr typisches Störungsbild für stattgefundenen Missbrauch“. So hatte sich das Mädchen erst sehr spät seiner Chefin anvertraut und sich Hilfe beim Institut für Sozialdienste (IfS) geholt. Deshalb kam die Sache erst jetzt ans Licht.
Vier Jahre unbedingt für Zweitangeklagten
Am Ende wurde der Zweitangeklagte zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt, bedingte frühere Strafen wurden widerrufen. Zusätzlich muss er 5000 Euro Teilschmerzengeld zahlen. Der Erstangeklagte fasste 16 Monate bedingt sowie eine Geldstrafe in Höhe von 1440 Euro aus. Der Dritte im Bund erhielt acht Monate bedingt sowie eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro. Rechtsanwalt German Bertsch, der das Trio vertrat, meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

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