Wegen zum Teil schwerer Körperverletzung, Nötigung, falscher Beweisaussage und Begünstigung mussten sich am Mittwoch ein 24-jähriger Ukrainer und seine 29-jährige Ex-Freundin am Landesgericht in Feldkirch verantworten.
Nur kurz war das Paar in einer Beziehung. Doch während dieser Zeit ging es zwischen dem zweifach wegen Körperverletzung vorbestraften Ukrainer und der ebenfalls angeklagten nunmehrigen Ex-Freundin richtig zur Sache. In den meisten Fällen gingen sie im Suff aufeinander los und verletzten sich gegenseitig.
So soll der 24-Jährige seine Freundin immer wieder körperlich misshandelt haben. Einmal sogar mit einer Plastikkehrschaufel, die er ihr mehrmals ins Gesicht geschlagen haben soll. Ein andermal soll er ihr gedroht haben, „wenn du nicht deine Fresse hältst, schlage ich dich tot!“ Bei einem Gerangel zwischen ihrem alten Freund und dem Ukrainer in einer Wohnung in Hohenems soll die damals betrunkene 29-Jährige mit einer Gasdruckpistole mehrmals auf beide Männer geschossen haben.
Blaue Flecken und ein Veilchen im Gesicht
Im Prozess schildert die Mutter der jungen Frau ihre Wahrnehmungen und aus dieser Zeit: „Meine Tochter hatte ständig blaue Flecken am ganzen Körper. Die Veilchen im Gesicht versuchte sie zwar mit Schminke zu überdecken, aber mir konnte sie nichts vormachen.“ Ihre Tochter habe geschwiegen – auch bei der Polizei. „Doch ich spürte, dass sie Angst vor ihm hatte.“ So gab die Mutter an, einmal Anzeige erstattet zu haben, nachdem der Angeklagte auch ihr einen Faustschlag versetzt hatte.
Welches Aggressionspotential in dem Ukrainer steckt, beweist ein Zwischenfall in einem Landbus, nachdem er ohne Fahrschein erwischt worden war. Aus Angst vor der Polizei versuchte er, mit Gewalt aus dem Bus zu flüchten: „Zuerst stieß er einen Kiki mit einem vierjährigen Kind darin um und versetzte mir einen Faustschlag gegen die Rippen“, gibt der Sicherheitsmitarbeiter bei seiner Einvernahme zu Protokoll.
Alkoholtherapie für beide Angeklagten
Nach Anhörung aller Zeugen spricht Richter Johannes Reheis beide Angeklagten schuldig. Den seit einem Monat in U-Haft sitzenden Ukrainer verurteilt er zu zehn Monaten bedingter Haft und 1440 Euro Geldstrafe. Dazu kommt noch der Widerruf einer zur Bewährung ausgesetzten Strafe in Höhe von 960 Euro. Die Zweitangeklagte kommt mit vier Monaten bedingter Haft und 940 Euro Geldstrafe davon. Per Beschluss müssen beide eine auf Alkoholtherapie, der eine ambulant, die andere stationär. Bewährungshilfe wird angeordnet. Urteile nicht rechtskräftig.

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