Frau war jahrelang falsch eingestuft, weil ihre Vordienstzeiten nicht angerechnet waren. Die Arbeiterkammer verhalf zur saftigen Nachzahlung: Für vier Jahre gab es 7.517 Euro. Aber nur aus Fairnessgründen der Firma – denn diese hätte bei Weitem nicht den ganzen Betrag zahlen müssen! Was dahinter steckt.
Fast 20 Jahre war eine Waldviertlerin in einem Metallgewerbebetrieb in Wien angestellt, bis es sie wieder zurück in die Heimat zog. Die letzten vier Jahre arbeitete die Frau bereits wieder im Bezirk Gmünd in derselben Branche. Mit zu spät erhaltenen Gehältern mehrten sich bei der Fachkraft aber auch die Zweifel an der Richtigkeit der Auszahlungen.
Vordienstzeiten waren falsch
Sie wandte sich an die Arbeiterkammer (AK) Gmünd, die ihren Dienstvertrag überprüfte. Die Experten stießen darauf, dass sie vollkommen falsch eingestuft wurde: Anstelle von annähernd 20 Dienstjahren wurden der Frau nur vier Jahre an Vordienstzeit angerechnet, was die AK bei dem Unternehmen sogleich reklamierte.
Firma zahlte 7517 Euro netto nach
„Die Arbeitnehmerin hat den Vertrag damals einfach unterschrieben und ihn sich nie genau angesehen. Es geht hier um Rückwirkungsfristen, die je nach Kollektivvertrag auch nur drei Monate betragen können“, so Bezirksstellenleiter Jürgen Binder. Die Firma korrigierte jedoch den Fehler sofort und rechnete über den gesamten Zeitraum zurück. So wurden der Frau für ihre falsch eingestuften vier Dienstjahre 7517 Euro netto nachgezahlt. „Vordienstzeiten können erhebliche Summen ausmachen. Besser den Arbeitsvertrag überprüfen lassen“, rät Binder daher.
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