Am Mittwoch erhob die Staatsanwaltschaft Wien nicht rechtswirksam Anklage gegen Heinz-Christian Strache und eine zweite Person. Dabei geht es um den Versuch, über 300.000 Euro zu veruntreuen – und zwar die Prämie einer Lebensversicherung.
Nach einem langen Ermittlungsverfahren brachte die Wiener Staatsanwaltschaft nun eine Untreue-Anklage gegen Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache und eine weitere Person ein. Zu Last gelegt wird ihm, im Jahr 2014 seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, missbraucht zu haben, indem er im Namen und als Vertreter der FPÖ Wien eine Vereinbarung abschlossen und versuchte, sich die Prämie einer Lebensversicherung in Höhe von mehr als 300.000 Euro auszahlen zu lassen.
Ableben oder Erleben – Strache hätte kassiert
Die FPÖ Wien schloss bereits im Jahr 2007 eine Lebensversicherung auf zehn Jahre. Als versicherte Person wurde Strache eingesetzt, der damalige Parteiobmann. Die Rahmenbedingungen: Im Falle seines Ablebens hätte die Familie des Politikers die Prämie erhalten. Sollte das nicht eintreten, war die Partei bezugsberechtigt. Das soll Heinz-Christian Strache und sein mitangeklagter Parteikollege, ohne das mit einem Gremium zu besprechen, geändert haben – so, dass Strache immer bezugsberechtigt sei.
Strache wird weiteres von der Anklagebehörde zur Last gelegt, auch nach seinem Rücktritt wiederholt versucht zu haben, Mitglieder der FPÖ Wien dazu zu bestimmen, die Auszahlung der Versicherungsprämie an ihn zu veranlassen.
Bis zu 10 Jahre Haft
Die Untreue Anklage ist noch nicht rechtswirksam. Der Ex-FP-Chef hat nun 14 Tage Zeit, Einspruch zu erheben. Im Falle eines Prozesses und einer anklagekonformen Verurteilung drohen ihm – teils als Bestimmungstäter – ein bis zehn Jahre Haft.

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