Eineinhalb Jahre lang verfolgte ein Salzburger eine Frau, rief immer wieder bei ihr an und stellte ihr auch an ihrem Wohnort nach. Und das alles trotz einer einstweiligen Verfügung, also einem Kontaktverbot. Selbst nachdem er angeklagt wurde, machte er weiter. Wegen dieser „Hartnäckigkeit“ saß er auch im Gefängnis.
Ende September hatte die Staatsanwaltschaft gegen einen Salzburger (52) einen Strafantrag eingebracht. Vorwurf: Stalking. Demnach hat er zwischen Juni 2024 und September 2025, also eineinhalb Jahre lang, eine Frau beharrlich verfolgt: mit etlichen Anrufen, Nachrichten und Besuchen an der Wohnadresse.
Opfer musste schon dreimal Nummer wechseln
Seine Erklärung: Er und sie hätten eine intime Beziehung. Was das Opfer im Zeugenstand unter Wahrheitspflicht bestritt: Er sei nur ein Bekannter, der sich in sie verliebt habe. Allein zwischen 31. Juli und 25. September zählten Ermittler 412 Anrufe. Er klingelte sogar an, als die Frau gerade bei der Polizei Anzeige erstattete. Dreimal musste sie schon die Telefonnummer wechseln.
Gegen den 52-Jährigen wurde auch eine einstweilige Verfügung erlassen. Trotzdem stalkte er weiter – bis die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe ausdehnte und die Festnahme beantragte, die das Oberlandesgericht erst nach einer Beschwerde bewilligte. „Seiner Hartnäckigkeit kann lediglich mit einer Festnahme begegnet werden“, stellte der Senat fest.
Tatsächlich war der Salzburger danach 21 Tage in Haft. Beim Prozess erhielt er vier Monate auf Bewährung – samt Weisungen wie Kontaktverbot und Anti-Gewalt-Training.
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