Unter Schutt begraben

Flüchtlings-Duo wurde aus eigenem Heim rekrutiert

Oberösterreich
15.12.2025 21:00

Ein Flüchtlingsheimbetreiber saß nach grob fahrlässiger Tötung in zwei Fällen nun erneut vor Gericht: Die beim Deckeneinsturz in Schärding ums Leben gekommenen Asylwerber waren bei ihm einquartiert.

Auch jetzt, mehr als 15 Monate nach der Tragödie, steckt der tödliche Unfall immer noch vielen Schärdingern in den Knochen. Am 3. September 2024, kurz nach 9 Uhr, brach bei Arbeiten in einem historischen Stadthaus am Unteren Stadtplatz – im Herzen der Barockstadt – eine Säule ein. Dabei wurden zwei Asylwerber unter fast zwei Metern Schutt begraben. Die Männer konnten erst nach 17 Stunden geborgen werden – beide waren tot.

Vorbestraft
Bereits vergangene Woche wurden ein Vorarbeiter (55) und der Hausbesitzer (75) am Landesgericht Ried/I. rechtskräftig verurteilt – jeweils zu acht Monaten bedingt und Geldstrafen von 2400 bzw. 80.000 Euro.

(Bild: Pressefoto Scharinger/Daniel Scharinger)

Der Hausbesitzer, ein vermögender Mediziner mit mehreren Immobilien, musste am Montag schon wieder auf der Anklagebank Platz nehmen – diesmal im Landesverwaltungsgericht Linz wegen Verstößen gegen das Ausländerbeschäftigungs- sowie das Sozialversicherungsgesetz.

Der Mann hatte offenbar weder Baumeister noch Statiker konsultiert, und auch keinen Plan anfertigen lassen. Zu allem Überfluss ließ er dann noch Asylwerber auf der lebensgefährlichen Baustelle schuften.

Für „Spottlohn“ gearbeitet
Der Wahlarzt hatte die Flüchtlinge in einem seiner Häuser einquartiert und offenbar für einen Spottlohn rekrutiert. „Die dort untergebrachten Flüchtlinge wurden von uns nur geringfügig betreut, für alles andere war der gewerbliche Betreuer zuständig“, erklärt Lisa Steinkogler, Leiterin der Flüchtlingshilfe bei der Caritas.

Die Asylwerber seien vom Land Oberösterreich zugeteilt worden, mit dem der Betreiber einen Vertrag hatte. „Dieser ist mittlerweile aber gekündigt, die Unterkunft geschlossen“, hieß es aus der zuständigen Fachabteilung.

Das Urteil des Landesverwaltungsgerichts wird schriftlich ergehen.

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