Das SOS-Kinderdorf hat am Standort Altmünster (OÖ) die Standortleitung vorübergehend freigestellt und eine interne Prüfung eingeleitet. Hintergrund ist der Fall eines bisher nicht bekannten Betroffenen, der von Übergriffen in den 1980ern und 1990ern berichtet.
Konkret geht es um Vorwürfe gegen drei Personen: Die schwereren Anschuldigungen betreffen demnach ehemalige Mitarbeitende, zu denen bereits andere Fälle bekannt waren, die weniger gravierenden die aktuelle Standortleitung.
Der Betroffene hatte sich beim ORF gemeldet und angegeben, in den 1980er- und 1990er-Jahren in Altmünster wiederholt „körperlichen Übergriffen, entwürdigenden Situationen sowie einem Klima unzureichender Intervention bei sexueller Gewalt“ ausgesetzt gewesen zu sein, teilte SOS-Kinderdorf mit. Er berichtete auch von einem sexuellen Übergriff im Umfeld des Standorts.
Betreuer lange nicht mehr in der Einrichtung
Es handle sich um – schwerwiegende – Vorwürfe gegen zwei Betreuungspersonen, die schon lange nicht mehr in der Einrichtung tätig seien, hieß es seitens SOS-Kinderdorf, aber auch um – wenn auch weniger gravierende – Vorwürfe gegen die aktuelle Standortleitung. Dieser würden demnach unsachgemäße bzw. entwürdigende Umgangsformen und vereinzelte körperliche, aber keine sexuellen Übergriffe vorgeworfen.
Interne Prüfung angeordnet
Eine interne Prüfung wurde angeordnet. Bereits am 16. Oktober – dem Tag, an dem man durch die ORF-Recherche von den Vorwürfen erfahren habe – sei die aktuelle Standortleitung freigestellt und eine interimistische Leitung eingesetzt worden. Es handle sich um eine Standardmaßnahme zur unbeeinflussten und unabhängigen Prüfung und sei keine Vorverurteilung, wurde betont, es gelte die Unschuldsvermutung. Dem Betroffenen habe man Unterstützung und die Teilnahme am Opferschutzverfahren angeboten.
Zu zwei Beschuldigten andere Fälle bekannt
Im Zuge des Bekanntwerdens der Vorwürfe, die juristisch verjährt sein dürften, wurde von SOS-Kinderdorf auch zu den beiden Hauptbeschuldigten recherchiert. Dabei stellte sich heraus, dass es zu ihnen bereits drei bekannte Fälle aus dem Zeitraum von den 1960ern bis zu den frühen 1990er-Jahren gibt, die im Rahmen des Opferschutzverfahrens anerkannt wurden.
Den Opfern wurden damals Anerkennungsleistungen und Therapien zugesprochen. Aus den Akten ergebe sich auch, dass damals Konsequenzen gesetzt worden seien, einzelne arbeitsrechtliche Schritte wie zum Beispiel einvernehmliche Trennungen, die aber aus heutiger Sicht nicht ausreichend gewesen seien.

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