Von Kamera gefilmt

Auf Shoppingtour mit „gefundener“ Bankomatkarte

Vorarlberg
28.10.2025 17:15
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Weitaus teurer als der eigentliche, von ihm angerichtete Schaden ist einen 30-jährigen Vorarlberger die am Dienstag verhängte Geldstrafe bei Gericht zu stehen gekommen. Der Angeklagte hatte sich zuvor auf eine illegale Shoppingtour begeben. 

Arbeitslos, in Privatkonkurs und bereits fünf Vorstrafen angesammelt: Ein rosiges Leben sieht anders aus. Als der Angeklagte, ein 30-jähriger Vorarlberger, Mitte Juli mit seinem Hund in Dornbirn Gassi geht und beim Friedhof im Hatlerdorf eine Bankomatkarte findet, scheint es Gott doch gut mit ihm zu meinen. Obwohl er weiß, dass er damit eine Straftat begeht, steckt der 30-Jährige die Karte ein und geht erst einmal shoppen.

Im Drogeriemarkt kauft er sich einen Eistee, im Lebensmittelladen Essbares und im Kaffeehaus zahlt er ebenfalls mit Karte. Insgesamt viermal kommt diese zum Einsatz, ehe die Sperrung erfolgt. Glück für die redliche Besitzerin, die den Verlust ihrer Handtasche rechtzeitig bemerkt hatte und die Bank informierte, ehe sie Anzeige erstattete.

Wegen Probleme Benzos eingeworfen
Pech allerdings für den Angeklagten, der so nur einen Schaden von knapp 25 Euro anrichten konnte. Im Prozess bekennt sich der 30-Jährige nicht zuletzt aufgrund der Auswertung der Überwachungskameras voll umfänglich schuldig und begründet die Tat schließlich mit dem Umstand, aufgrund seiner Probleme an besagtem Tag Benzodiazepine intus gehabt zu haben. Allerdings bestreitet er, auch der Dieb der Handtasche des Opfers gewesen zu sein. „Ich hatte damals beim Friedhof lediglich die Bankomatkarte am Boden gefunden.“ Wovon die Staatsanwaltschaft aufgrund der Erhebungen auch ausgeht und deshalb weiterhin gegen Unbekannt ermittelt wird.

Dieser Angeklagte fuhr mit dem Wagen mehrfach auf sein „Ex“ zu.
Dieser Angeklagte fuhr mit dem Wagen mehrfach auf sein „Ex“ zu.(Bild: Chantall Dorn)

Für den Angeklagten endet der Prozess am Dienstag mit einem Schuldspruch wegen schweren Betrugs und einer Geldstrafe in Höhe von 1440 Euro! Somit ist sein Vorstrafenkonto auf sechs angewachsen. Einziger Trost für den Mann: Er darf die Summe in 24 Monatsraten abstottern. Dem Opfer muss er die knapp 25 Euro innerhalb von zwei Wochen rückerstatten. Da der Arbeitslose anwaltlich unvertreten ist und die Staatsanwältin auf Rechtsmittel verzichtet, ist das Urteil in drei Tagen rechtskräftig.

In einem weiteren Prozess musste sich am Dienstag ein 24-jähriger Türke wegen Nötigung verantworten. Der dreifach Vorbestrafte war im Februar an einer Tankstelle mit seinem Auto mehrfach auf seine gleichaltrige Ex-Freundin zugefahren. „Ich wollte nur, dass sie beiseite geht“, beteuert der junge Mann und bestreitet eine Verletzungsabsicht.

Was letztlich auch nicht der Fall war. „Auch wenn der Beschuldigte mit seinem Auto „nur“ auf das Opfer zurollte und es nicht touchiert wurde, musste die junge Frau doch einen Schritt zur Seite machen“, erklärt die Staatsanwältin. Daher erfolgte ein Schuldspruch wegen Nötigung und eine Geldstrafe in der Höhe von 480 Euro.

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