In der Causa rund um Führerscheinprüfungen in Vorarlberg liegt für die Staatsanwaltschaft kein Anfangsverdacht vor. Nach Wochen der Aufregung um angebliche Absprachen und Bereicherungsabsichten durchaus eine Überraschung.
Die hohe Durchfallquote bei Führerscheinprüfungen in Vorarlberg hatte nach Recherchen der „Vorarlberger Nachrichten“ zu heftigen öffentlichen Diskussionen und verschiedenen Aktivitäten der Politik und der Justiz gesorgt. Am Dienstagmittag teilte die Staatsanwaltschaft Innsbruck mit, „keine Ermittlungen wegen der medial kolportieren, angeblichen Vorarlberger Führerscheinaffäre“ einzuleiten.
Aus den zur Prüfung vorliegenden Medienberichten und Informationen, die vereinzelt auch von Einzelpersonen als Anzeigen an die Staatsanwaltschaft Innsbruck gerichtet worden waren, könne kein Anfangsverdacht wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung abgeleitet werden, so die Staatsanwaltschaft: „Damit war von der Einleitung von Ermittlungen abzusehen.“
Durchfallquote als Hinweis „auf einen strengen Prüfungsmaßstab“
Eine hohe Durchfallquote bei Fahrprüfungen weise „allenfalls auf einen strengen Prüfungsmaßstab hin“. Daraus könne aber nicht geschlossen werden, dass Fahrprüfer die praktische Fahrprüfung willkürlich als „nicht bestanden“ beurteilt hätten, obwohl tatsächlich die Voraussetzungen für eine positive Beurteilung der Fahrprüfung vorlagen. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat über dieses Prüfungsergebnis am 3. September 2025 einen Vorhabensbericht erstattet, der dem Justizministerium vorgelegt und nunmehr genehmigt wurde.
Im Raum stand, dass Prüfer mit nicht bestandenen Fahrprüfungen ein Geschäftsmodell etabliert haben könnten. Die Verkehrsrechtsabteilung des Landes soll die Probleme ignoriert haben, so einer der Vorwürfe. 2024 fiel beispielsweise knapp die Hälfte der Prüflinge durch, während es zum Beispiel in der Steiermark nur 21 Prozent waren.
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