Fast ein halbes Jahr nach der schrecklichen Bluttat auf einem Supermarkt-Parkplatz in Maria Alm hat die Salzburger Staatsanwaltschaft Anklage gegen Krisztian P. (33) erhoben: Dem Ungarn wird Mord vorgeworfen. Mit einem Kopfschuss aus einem Revolver-Karabiner tötete er laut Anklage seine Ex-Freundin Jenny Z. (34).
Es war der aufsehenerregendste Kriminalfall des heurigen Jahres, der sich in der Nacht zum 3. Mai auf einem Parkplatz vor einem Supermarkt in Maria Alm ereignet hatte. Krisztian P., ein Ungar, der hier als Saisonnier arbeitete, traf sich an jenem Abend mit seiner Ex-Freundin Jenny Z., einer Kellnerin aus dem deutschen Thüringen. Anfang 2024 hatten sich die beiden kennengelernt, Ende des Jahres folgte die Trennung.
Freundin fuhr mit
Das Treffen um 0.40 Uhr, das zum Austausch von Gegenständen gedacht war, hatte der Ungar vereinbart. Jenny Z. fuhr laut den Ermittlungen mit einer Freundin zum Treffpunkt, einem Supermarkt-Parkplatz in Maria Alm. Die Frau wartete im Auto, während P. mit seiner Ex-Freundin sprach. Dabei passierte das Unfassbare: P. holte einen Revolver-Karabiner aus seinem Mietauto und erschoss die 34-Jährige. Laut der Anklage soll der Ungar die Waffe an die Stirn der Frau gesetzt und abgedrückt haben – das Projektil durchschoss den Kopf des Opfers.
Festnahme in Utrecht
P. ergriff danach die Flucht in Richtung der Niederlande. Mit Fahndungsbildern wurde er international gejagt. Zielfahnder des Bundeskriminalamtes hatten ihn schon im Visier. Sein Mietauto – einen Škoda Octavia – ließ er in München zurück, flüchtete per Bahn in Richtung Norden.
Wie die „Krone“ erfuhr, soll er vor der Tat sogar sein Bankkonto aufgelöst haben. Vor einem Supermarkt im niederländischen Utrecht griffen die Beamten am 8. Mai, gegen 9 Uhr, zu: Festnahme!
Der Mordverdächtige kam in den Niederlanden in Haft und wurde Ende Juli nach Österreich ausgeliefert. Seither befindet sich Krisztian P. in der Justizanstalt Puch in U-Haft. Eine gerichtlich beauftragte Neuropsychiaterin verfasste ein Gutachten über die Psyche: Demnach gilt der Verdächtige als zurechnungsfähig. Die Tatwaffe soll er kurze Zeit vor der Tat übrigens legal erworben haben, genauso wie seine Waffenbesitzkarte. Der Ungar gilt als unbescholten, jedoch gab es Ende 2024 Ermittlungen gegen ihn wegen einer vermeintlichen gefährlichen Drohung. Das Opfer hatte ihn angezeigt.
Matratze angezündet
In der Gefängniszelle fiel P. erneut auf: Am 5. September zündete er nämlich seine Matratze an und leistete gegen Justizwachbeamte Widerstand, heißt es in der Anklage. Deswegen wird ihm zusätzlich zum Mord auch Brandstiftung und Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, ein Prozesstermin steht daher noch nicht fest. Bei einer Verurteilung drohen dem Ungarn 20 Jahre bis lebenslängliche Haft.
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