„Noch Handlungsbedarf“

Plakolm will Mutterschutz nach Fehlgeburt

Innenpolitik
22.10.2025 12:11

Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP) setzt sich für Frauen ein, die eine Fehlgeburt erlitten haben. Sie will, dass sie nach dem Verlust ihres Babys in Mutterschutz gehen können. Im Gesundheitsministerium sieht man diesen  Vorschlag skeptisch.

Es sei ihr „ein Herzensanliegen, dass Eltern nach Verlust eines Kindes Begleitung, Schutz und rechtliche Absicherung haben“, erklärte Plakolm. Sie spricht sich deswegen für einen gestaffelten Mutterschutz bei solchen Fällen aus. „Wir wollen Frauen und Familien bei Schwangerschaftsverlust nicht alleine lassen“, sagte Plakolm in der Aussendung. Deshalb unterstütze sie die Wünsche nach Absicherung und Wahlfreiheit.

Eine Staffelung des Mutterschutzes sieht vor, dass die mögliche Schutzfrist länger wird, je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist. Für eine Neuregelung brauche es mehrere Ressorts, arbeitsrechtliche und gesundheitsbezogene Regeln lägen nicht in ihrer Verantwortung, so Plakolm. „Ich werde diesbezüglich Gespräche mit meinen Kolleginnen in der Bundesregierung aufnehmen“.

Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ)
Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ)(Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)

Gesundheitsministerin skeptisch
Im Büro von Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) zeigte man sich gegenüber der „Presse“ skeptisch. Die Rechtslage sei nicht unbedingt mit Deutschland vergleichbar. Dort gibt es den gestaffelten Mutterschutz seit Juni. „Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, unterliegen in Österreich einem sofortigen Kündigungs- und Entlassungsschutz unabhängig davon, in welcher Schwangerschaftswoche die Fehlgeburt eintritt. In Deutschland besteht bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche hingegen gar kein Kündigungs- und Entlassungsschutz“, hieß es aus Schumanns Büro.

„In Österreich noch Handlungsbedarf“
Familienministerin Plakolm sah im Nachbarland dennoch ein Vorbild. „Meine deutsche Amtskollegin Karin Prien berichtet, dass die Einführung des gestaffelten Mutterschutzes nach Schwangerschaftsverlust sehr positiv aufgenommen worden ist und den Betroffenen spürbar hilft.“ Diese Berichte sowie die Aussagen Betroffener machten deutlich, „dass in Österreich noch Handlungsbedarf besteht“.

Plakolm griff mit ihrer Idee Forderungen der „Sternenkinder“-Organisationen auf. Die „Sternenkinder“-Organisationen setzen sich für die Anliegen jener ein, die ein Kind während der Schwangerschaft verloren haben. Der Begriff „Schwangerschaftsverlust“ soll den der „Fehlgeburt“ ersetzen. Gefordert werden Mutterschutz nach einem Schwangerschaftsverlust ab der vollendeten 13. Schwangerschaftswoche, bessere Hebammenbetreuung und ein angepasster Kündigungsschutz für betroffene Frauen.

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