Die Causa um Postenschacher rund um ÖVP-Klubobmann August Wöginger dürfte in den letzten Zügen sein: Nachdem der Prozess mit einer Division geendet war, stellt die bei der Stellenbesetzung benachteiligte Christa Schärf einen Antrag auf Ablehnung der Richterin – dieser wurde abgelehnt.
Groß war das mediale Interesse, als sich Anfang Oktober am Landesgericht Linz August Wöginger (ÖVP) und zwei ranghohe Beamte wegen Missbrauchs der Amtsgewalt verantworten mussten. Der Prozess endete für die drei Beschuldigten etwas überraschend mit einer Diversion, die von allen bereits bezahlt wurde.
Rechtsmittel eingelegt
Die bei der Besetzung um den Chefposten des Finanzamtes Braunau unterlegene Christa Schärf legte Rechtsmittel ein und stellte über ihren Anwalt einen Antrag auf Ablehnung der Vorsitzenden des Schöffengerichts. Begründung: Ihr Privatbeteiligtenvertreter sei vor Gericht nicht zu Wort gekommen.
Formaljuristische Ursache
Am Mittwoch wurde dieser Antrag durch die Präsidentin des Landesgerichtes Linz zurückgewiesen. Begründung: Die gesetzlichen Bestimmungen würden vorsehen, dass ein in der Hauptverhandlung bekannt gewordener Ablehnungsgrund sofort geltend zu machen sei.
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