Das ist brisant: Im Verfahren um den mutmaßlichen ÖVP-Postenschacher bei der Besetzung der Leitung des Finanzamts Braunau (OÖ) gibt es eine überraschende Wende: Christa Scharf, die im Bewerbungsverfahren unterlegen war, hat einen Antrag auf Ablehnung der Richterin gestellt. Muss ÖVP-Klubobmann August Wöginger jetzt erneut vor Gericht?
Damit ist das Verfahren noch nicht endgültig beendet. Laut Informationen der „Krone“ begründet Scharf ihren Schritt damit, dass ihr Anwalt und Privatbeteiligtenvertreter im Prozess nicht zu Wort gekommen sei. Das habe den Eindruck erweckt, die Richterin könnte befangen sein. Außerdem äußerte sie Zweifel, ob es überhaupt noch sinnvoll sei, Missstände anzuzeigen, wenn diese später vor Gericht „nicht gehört“ würden.
Der Prozess selbst endete zunächst mit einer Diversion: ÖVP-Klubobmann August Wöginger hat die vereinbarte Geldbuße von 44.000 Euro bereits bezahlt, auch die Mitangeklagten haben ihre Zahlungen geleistet. Wöginger und die ÖVP glaubten, damit sei für sie die Sache abgeschlossen.
Nun liegt es an der Präsidentin des Landesgerichts, zu entscheiden, ob die Richterin im Verfahren befangen war oder nicht.
Was das Urteil betrifft:
Auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) kann noch Einspruch einlegen. Bei der letzten Verhandlung hatte jedoch Einigkeit über die Diversion bestanden.
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