Strengere Regeln

Nationalrat beschließt „neue Bildungskarenz“

Innenpolitik
16.10.2025 16:00

Die Bildungskarenz wurde abgeschafft, dafür gibt es mit der Weiterbildungsbeihilfe jetzt neue, strengere Regeln. Auch wurde ein neuer Aufenthaltstitel für sogenannte „Grenzgänger“ beschlossen. Die FPÖ ist empört und sieht darin eine Gefahr für Österreich.

Der Nationalrat hat mit der Weiterbildungsbeihilfe die Nachfolgeregelung für die abgeschaffte Bildungskarenz fixiert. Dafür stimmten am Donnerstag nur die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS. FPÖ und Grüne kritisierten, dass nun nicht mehr die Interessen der Arbeitnehmer im Mittelpunkt stehen würden, sondern jene der Arbeitgeber.

„Bildungskarenz missbraucht“
Die Regierungsparteien argumentierten, die Bildungskarenz sei oft als Auszeit oder für eine Verlängerung der Elternkarenz missbraucht worden. Zudem habe es Johannes Gasser (NEOS) zufolge bei der Bildungskarenz eine „Kostenexplosion“ gegeben. Die SPÖ sieht in dem Beschluss einen „wesentlicher Schritt“, mit dem die Regierung vor allem jenen mit geringen formalen Qualifikationen und geringem Einkommen Chancen geben will.

Höherer Tagessatz bei Weiterbildungsbeihilfe
Für die Weiterbildungsbeihilfe gibt es mit 40,40 Euro pro Tag einen höheren Mindestsatz als bisher. Bei Beschäftigten, die brutto zumindest die Hälfte der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage verdienen, wird der Arbeitgeber mindestens 15 Prozent der Weiterbildungsbeihilfe übernehmen müssen. Im Jahr 2025 beträgt die Höchstbeitragsgrundlage 6.450 Euro brutto monatlich.

Strengere Vorgaben
Auch die Zugangsbedingungen werden verschärft: So müssen im Zuge der Vereinbarung der aktuelle Bildungsstand, die Bildungsmaßnahme und das Bildungsziel angegeben werden, auf die Interessen von Arbeitnehmer und Betrieb muss Rücksicht genommen werden. Darüber hinaus müssen die Personen mindestens zwölf (statt sechs) Monate beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein. Für Saisonbetriebe gibt es weiterhin Ausnahmen. Ein direkter Anschluss der Weiterbildungszeit an eine Elternkarenz ist nicht möglich.

20 Weiterbildungs-Stunden pro Woche sind Voraussetzung
Die Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 20 Wochenstunden umfassen. Bei Personen mit betreuungspflichtigen Kindern unter sieben Jahren reduziert sich diese Anforderung auf 16 Wochenstunden, wenn keine längeren Betreuungsmöglichkeiten bestehen. Die Weiterbildungsbeihilfe ist mit insgesamt 150 Millionen Euro pro Jahr gedeckelt.

Dagmar Belakowitsch (FPÖ) meint, die neuen Regelungen „bevorzugen Herrschaften aus dem ...
Dagmar Belakowitsch (FPÖ) meint, die neuen Regelungen „bevorzugen Herrschaften aus dem Asylbereich“.(Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)

FPÖ und Grüne gegen neue Regeln
Gegen die Neuregelung stemmten sich FPÖ und Grüne. Es handle sich nicht um eine Nachfolgeregelung für die Bildungskarenz, die diesen Namen verdiene, sagte der grüne Abgeordnete Markus Koza. Arbeitnehmer könnten sich nun nicht mehr selbstbestimmt weiterbilden, sondern es stehe im Mittelpunkt, was für den Betrieb gut sei. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) sprach von einem „Systemumbruch“. Sie kritisierte, dass die Regierung mit der Weiterbildungszeit „Herrschaften aus dem Asylbereich“ fördere.

FPÖ: Aufenthaltstitel für Grenzgänger ist „Türchen für illegale Zuwanderer“
Auch ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgänger wurde beschlossen. Nicht-EU-Bürgern mit Wohnsitz und Daueraufenthaltstitel in einem Nachbarland wird damit die das Arbeiten in Österreich ermöglicht. Voraussetzung dafür ist, dass die Stelle nicht anders besetzt werden kann. Damit wolle man gegen den Fachkräftemangel ankämpfen. Menschen mit diesem Aufenthaltstitel hätten jedoch keinen Anspruch auf Sozialleistungen oder Familiennachzug habe und er gelte auch nur für die Dauer der Beschäftigung. Peter Wurm (FPÖ) meinte dennoch, die Regierung mache ein „Türchen“ für illegale Zuwanderung auf.

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