Ein Vorarlberger hatte ein auf Instagram hochgeladenes Video zum Christopher Street Day in Bregenz mit einem Hasskommentar versehen. In diesem verunglimpfte er die LGBTQI+-Community als Dreck und deutete zudem an, mit dem Auto in die Parade rasen zu wollen.
Selbst nach 13 Vorstrafen, zehn davon einschlägig, fällt es dem Arbeitslosen offensichtlich immer noch schwer, Recht von Unrecht zu unterscheiden. So auch in Bezug auf die ihm vonseiten der Staatsanwaltschaft Feldkirch vorgeworfenen Straftat der Verhetzung und des versuchten Landzwangs, für die der Gesetzgeber bis zu drei Jahre Haft vorsieht.
Zum Hintergrund: Angefangen hat alles mit einem Instagram-Video, in welchem sich ein Teilnehmer der Parade anlässlich des Christopher Street Days in Bregenz positiv über das bunte Fest im Speziellen und die LGBTQI+-Community im Allgemeinen äußert. Der Angeklagte entdeckt das Video und postet darunter folgenden Text: „Ich muss mit dem Auto eh noch in die Waschstraße. Aber dann warte ich noch damit, bis ich durch den Dreck gefahren bin.“
Angeklagter: „Wenn ich so was lese, lache ich“
Im Prozess bekennt sich der Mann zwar dahingehend schuldig, den Kommentar geschrieben zu haben, bestreitet jedoch eine böse Absicht dahinter: „Ich wollte die Leute damit nicht provozieren oder verängstigen.“ Das sei nur schwarzer Humor gewesen. In seinem Freundeskreis sei diese Art von Humor normal: „Wenn ich so was lese, lache ich.“
Das findet Richter Theo Rümmele jedoch ganz und gar nicht witzig. „Sie haben mit Ihrem öffentlich zugänglichen Posting einerseits zum Hass gegen Nicht-Heterosexuelle aufgestachelt und mit der angedrohten Amokfahrt versucht, eine größere Menschenmenge in Furcht und Unruhe zu versetzen.“
15 Monate Haft
Am Ende rudert der Beschuldigte dann doch etwas zurück und sieht ein, dass es nicht richtig war, LGBTQI+-Menschen als Dreck zu bezeichnen. Er habe halt seinen Freunden imponieren und die Gruppe der Negativ-Poster „originell unterstützen“ wollen. Für den 33-Jährigen weit weniger originell ist der Schuldspruch – 15 Monate Haft. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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