Nach Veröffentlichung eines ausländerfeindlichen Postings auf Facebook ist ein 71-jähriger Vorarlberger am Landesgericht Feldkirch wegen Verhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
„Der Inhalt des Postings ist nicht auf meinem Mist gewachsen.“ Für ihn sei es ein „lustiger Fund“ aus dem Internet gewesen, eine Satire, rechtfertigt sich der Angeklagte im Prozess am Montag. Der einschlägig Vorbestrafte hatte im November vergangenen Jahres in einer rund 4800 Mitglieder umfassenden Facebook-Gruppe unter seinem arabischen Decknamen ein Posting von strafrechtlicher Relevanz veröffentlicht. In dem Posting bat er das Christkind um ein „Schrottgewehr“, weil es immer mehr Asylanten gebe.
„Straffreie Satire und lustig“
Für Staatsanwalt und Richter ein öffentlicher Aufruf zur Gewalt gegen Asylwerber, weshalb sich der Pensionist nun wegen Verhetzung zu verantworten hat. „Was ich geteilt habe, ist keine Hetze gegen Asylanten, sondern straffreie Satire und lustig.“ Das ergebe sich auch daraus, dass nicht von einem Schrotgewehr die Rede gewesen sei, sondern von einem „Schrottgewehr“. Ein „Schrottgewehr“ sei Schrott und keine Waffe. „Wer das nicht als Satire erkennt, kann nicht sinnerfassend lesen“, echauffiert sich der 71-Jährige und bekennt sich folglich nicht schuldig. Der Staatsanwalt wiederum wertet die Einlassungen als „reine Schutzbehauptungen“.
Geldstrafe in Höhe von 1440 Euro
Der Pensionist wird am Ende im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und zu einer 1440 Euro Geldstrafe verurteilt. Die mögliche Höchststrafe wären drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht sechs Monaten Haft.
Bereits im April war der Fall am Landesgericht Feldkirch zum ersten Mal verhandelt und der Angeklagte ebenfalls zu 1440 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann ging damals in Berufung. Die Sache wurde nun Montag am LG Feldkirch neu verhandelt. Obwohl das Urteil rechtskräftig ist, ließ es sich der Verurteilte nicht nehmen, Richter und Staatsanwalt zum Schluss noch auszurichten: „Wenn hier die Scharia herrscht, sind sie beide überflüssig.“
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