Prozess in Feldkirch

Zwei 15-Jährige auf Raubzug am Bahnhof Götzis

Vorarlberg
13.10.2025 19:00

Zwei Jugendliche mit hoher krimineller Energie hatten in Götzis in Vorarlberg einen zugedröhnten Burschen ausgeraubt. Am Montag mussten sich die beiden vor dem Schöffensenat in Feldkirch verantworten.

Zur Last gelegt wurde dem Duo das Verbrechen des minderschweren Raubes. Eine Straftat, für die der Gesetzgeber eine Jugendstrafe von bis zu zweieinhalb Jahren Gefängnis vorsieht. „Wir hatten abgemacht, jemanden abzuzocken“, räumte der vorbestrafte Iraker ein, gegen den bereits ein Abschiebeverfahren läuft. Mit von der Partie sein gleichaltriger, jedoch unbescholtener Kumpel, seines Zeichens türkischer Staatsbürger.

Ein leichtes Opfer fanden die Kriminellen in einem bekifften Burschen am Bahnsteig. „Rück deine Umhängetasche heraus, sonst werden wir dich f… und zusammenschlagen“, drohten die Täter.

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Bitte sagen Sie nicht so verharmlosend, Sie hätten jemanden abzocken wollen. Sie haben einen Raub begangen!

Richter Dietmar Nussbaumer

Ein Überfall in zwei Etappen
In der Annahme, die Herrschaften hätten es nur auf sein Geld abgesehen, übergab ihnen der Bursche die karge Barschaft. Doch ein aufmerksamer Passant bekam die Szene mit. Als er die Jugendlichen zur Rede stellte, gaben sie dem Opfer das Geld zwar zurück – jedoch nur vorübergehend. Kurz darauf trafen sie ihn im Bus wieder und bedrängten ihn erneut, dieses Mal wegen seines Suchtmittels. „Um seine Drohung zu unterstreichen, wickelte sich der Haupttäter einen Schal um die Faust und tat so, als wolle er zuschlagen. Erst als das Opfer seine Mutter anrief, ließen die beiden von ihm ab und flüchteten“, schilderte Staatsanwältin Konstanze Manhart den Sachverhalt.

Schlechtes Umfeld, fehlende Orientierung
Vor Gericht führten die Verteidiger mildernde Umstände ins Treffen. Von „schwierigen Familienverhältnissen“ war die Rede, von „fehlender Orientierung“ und dem Wunsch nach Anerkennung. Sozialarbeiter bescheinigten den Jugendlichen, sie seien „auf einem guten Weg“.

Beide legten reumütige Geständnisse ab, die Urteile fielen dennoch unterschiedlich aus: Der bislang unbescholtene Mittäter erhielt eine Diversion – 90 Sozialstunden muss er binnen sechs Monaten ableisten. Der vorbestrafte Haupttäter kam mit sechs Monaten bedingter Haft, 480 Euro Geldstrafe und Bewährungshilfe davon. Das Urteil ist rechtskräftig – und die Lektion hoffentlich gelernt. Für den kriminellen Iraker bleibt sein Aufenthalt in Österreich dennoch eine Zitterpartie: Ein Entscheid im laufenden Abschiebeverfahren ist noch ausständig.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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