Bohrte Kind Kopf auf?

Ärztin: „Du weißt nicht, was du uns angetan hast!“

Steiermark
14.10.2025 19:16

Am Dienstag startete unter großem Interesse der Prozess gegen jene Chirurgin, deren Kind (12) den Kopf eines Patienten im LKH Graz aufgebohrt haben soll. Die Staatsanwältin spricht von einer „unglaublichen Respektlosigkeit gegenüber dem Patienten und der eigenen Kollegenschaft“. Der Prozess wurde vertagt, im Dezember geht es weiter.

Vor mehr als einem Jahr kam der von der „Krone“ aufgedeckte Skandal auf der Grazer Neurochirurgie ans Tageslicht: Ein erst zwölf Jahre altes Mädchen soll laut Staatsanwaltschaft Graz im Zuge einer Not-Operation den Kopf eines Steirers aufgebohrt haben.

„Sie nahm das zwölfjährige Mädchen mit in den OP, wo sie alleine und ohne Hilfe ein Loch ins freigelegte Schädeldach bohrte. Zuvor erklärte die Angeklagte noch die Funktion des Bohrgeräts“, schildert Anklägerin Julia Steiner den Sachverhalt. Der Zweitangeklagte, ebenso Neurochirurg, und jener Mann, der den Vorgang als Operateur eigentlich hätte durchführen sollen, soll dann noch die Drehzahl des Bohrers festgelegt haben.

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So etwas darf einfach nicht kleingeredet werden. Was wäre gewesen, wenn der Bohrer defekt gewesen wäre und nicht nach dem Durchbruch des Schädelknochens automatisch gestoppt hätte! Das alles war eine unglaubliche Respektlosigkeit gegenüber dem Patienten und der eigenen Kollegenschaft!

Staatsanwältin Julia Steiner

Nach der OP soll die Chirurgin vor dem Kollegium geprahlt haben, dass ihre Tochter soeben ihr erstes Bohrloch gesetzt habe. „Durch diese flapsige Bemerkung wurde eine Bombe gezündet, das war natürlich ein großer Fehler“, pflichtet Verteidiger Bernhard Lehofer bei. Staatsanwältin Julia Steiner ist überzeugt: „So etwas darf einfach nicht kleingeredet werden. Was wäre gewesen, wenn der Bohrer defekt gewesen wäre und nicht nach dem Durchbruch des Schädelknochens automatisch gestoppt hätte! Das alles war eine unglaubliche Respektlosigkeit gegenüber dem Patienten und der eigenen Kollegenschaft!“

„Strafantrag entspringt der Fantasie“
Anwalt Bernhard Lehofer, Verteidiger der Chirurgin und Mutter, kritisiert: „Meine Mandantin hat 20 Jahre lang unzähligen Menschen das Leben gerettet. Dass es keine gute Idee war, ihr Kind mit in den OP zu nehmen, tut ihr nun seit mehr als zwei Jahren leid. Dennoch ist die OP wunderbar verlaufen, dem Patienten geht es sehr gut.“ Er pocht darauf, dass das Mädchen nie und nimmer alleine gebohrt habe, sondern lediglich die Hand auf das Gerät gehalten habe. Michael Kropiunig verteidigt den Chirurgen. Auch er ist überzeugt: „Der Patient wurde optimal behandelt, der Strafantrag entspringt einer Fantasie!“

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Das war ein moralischer und ethischer Fehler, das wurde mir erst später bewusst.

Der angeklagte Chirurg

Sein Mandant wird als Erstes einvernommen: „Die Tochter wurde mir vor der Operation vorgestellt, das hat die Mutter selbst gemacht. Ich schenkte dem keine große Beachtung und wollte keine Diskussion über ein Kind im OP führen.“ Später sei sie zum OP-Tisch gekommen und habe gefragt, ob sie mithelfen kann. „Ich war von der Frage überrascht, schlug das Angebot aber nicht ab. Ich drehte mich zur Kollegin um und fragte, ob sie das darf. Sie sagte ,Warum nicht?‘. Ich hatte aber die Kontrolle über den Bohrer.“

„Sie hat nie alleine gebohrt“
Das sei im Eifer des Gefechts geschehen: „Das war ein moralischer und ethischer Fehler, das wurde mir erst später bewusst“, beginnt seine Stimme plötzlich zu zittern, die Augen werden rot. Aber: „Sie hat nie alleine gebohrt! Und im Endeffekt können wir alle stolz auf den Ausgang der Operation sein.“

Die Anwälte Bernhard Lehofer und Michael Kropiunig
Die Anwälte Bernhard Lehofer und Michael Kropiunig(Bild: APA/ERWIN SCHERIAU)

„Habe das aus saublödem Mutterstolz gesagt“
Während ihrer Befragung plagten die angeklagte Chirurgin Erinnerungslücken. Ihre Tochter wollte mit in den OP, sie habe sich da auf keine großen Diskussionen einlassen wollen. Also schleuste sie das Kind in den OP mit ein und gab dem Mädchen dementsprechende Kleidung. Später habe sie ihre Tochter am OP-Tisch gesehen, sie habe dem aber keine große Aufmerksamkeit geschenkt, da sie bereits wegen anderer Fälle telefonieren musste. Dass ihre Tochter laut Aussagen ihres Schützlings beim Bohrvorgang die Hand auf die seine gelegt habe, sei ihr dadurch entgangen – obwohl sie bei den Polizei-Einvernahmen zuletzt mit dieser Version konform gegangen war.

Auch habe sie ihre Zustimmung, dass das Mädchen mitmachen dürfe, nicht explizit gegeben – und widerspricht somit den Angaben ihres Schützlings, den sie obendrein mehrmals kontaktierte und ihn aufforderte zu sagen, dass das Kind gar nie im Operationssaal gewesen sei. „Mein größter Fehler war, sie zum OP-Tisch zu lassen“, gibt sie zu. „Ihr größter Fehler war wohl, sie überhaupt mitreinzunehmen, ein Kind hat dort nichts verloren“, korrigiert sie die Richterin. Auf die Frage, wieso sie danach geprahlt habe, dass ihre Tochter ihr erstes Bohrloch gesetzt hat, antwortet sie: „Das habe ich aus saublödem Mutterstolz gesagt!“

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Es ist furchtbar. Der Fall ist weltbekannt, von allen Kontinenten sprechen mich Leute an. Dabei genießt die Neurochirurgie so hohes Ansehen. Jetzt haben Patienten deswegen Angst. Dabei ist Respekt gegenüber unserem Patienten unsere verdammte Pflicht!

Klinikleiter Stefan Wolfberger

Als Klinikleiter Stefan Wolfsberger einen anonymen Hinweis erreichte, zitierte er mit seinem Stellvertreter den Chirurgen ins Büro: „Ich fragte, ob das Kind gebohrt hat. Nach kurzem Zögern antwortete er mit ,Ja’.“ Die Geschichte bewegt ihn: „Es ist furchtbar. Der Fall ist weltbekannt, von allen Kontinenten sprechen mich Leute an. Dabei genießt die Neurochirurgie so hohes Ansehen. Jetzt haben Patienten deswegen Angst. Dabei ist Respekt gegenüber unserem Patienten unsere verdammte Pflicht!“

Tumor-Patient hatte Angst, Kind könnte an ihm bohren
Zum Schluss wird die Anästhesistin befragt. Sie bekam mit, dass die Angeklagte ihrer Tochter die Funktion des Bohrers erklärte. „Dann konnte ich vier Hände am Gerät sehen“, schildert sie – und dreht sich zur Angeklagten um: „Du weißt gar nicht, was du uns allen angetan hast. Kürzlich betreute ich einen Tumor-Patienten, der Angst hatte, dass ein Kind seinen Kopf aufbohren könnte!“

Der Prozess musste vertagt werden. Das Opfer ist krank, seine Aussage laut Richterin unumgänglich.

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