Ex-Freundin ermordet

7 Schläge gegen Kopf: Lebenslange Haft!

Gericht
03.10.2025 19:34
Porträt von Chantal Dorn
Porträt von krone.at
Von Chantal Dorn und krone.at

Ein junger Spanier hat seine Ex-Freundin am Ufer der Bregenzer Ache in Vorarlberg erschlagen. Zeugen berichteten am Urteilstag im Mordprozess im Landesgericht Feldkirch von einer Beziehung, geprägt von Gewalt. Der 26-Jährige wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

Sieben Schläge gegen den Kopf. „Dem Opfer wurde das Gesicht völlig zertrümmert“ – das stellte das medizinische Gutachten im Mordfall einer 25-Jährigen am Landesgericht Feldkirch fest. Die Leiche wurde Tage nach dem 4. September letzten Jahres von einer Nachbarin am Fuße der Bregenzer Ache in Kennelbach gefunden. Nach einem Zeugenaufruf konnte schließlich der ehemalige Freund als Verdächtiger verhaftet werden.

Am Flussufer getrennt – lebendig
Der 26-Jährige stand nun schon den zweiten Tag vor Geschworenen, beteuerte vehement seine Unschuld. Die beiden hätten sich zwar am Flussufer getroffen, sich dort aber auch wieder getrennt – lebendig, meinte der angeklagte Spanier.

Besitzergreifend, aggressiv und eifersüchtig
DNA, Rufdatenaufzeichnungen und Zeugenaussagen hatten ihn laut Staatsanwaltschaft jedoch mit dem grausamen Gewaltverbrechen in Verbindung gebracht. Die Mutter der Getöteten beschrieb den Angeklagten als besitzergreifend, aggressiv und eifersüchtig. Auch andere Zeugen zeichneten ein Bild von einer Beziehung voller Übergriffen.

„Ein reiner Indizienprozess“, empörte sich Verteidiger Manfred Keller mehrmals auch am Urteilstag. Am Freitagabend setzte es nun das Urteil: lebenslange Haft. Die Geschworenen sahen es einhellig als erwiesen an, dass der Angeklagte im September 2024 seine 25-jährige Ex-Partnerin mit einem länglichen Gegenstand brutal erschlagen hat.

Außerdem hat er an Angehörige des Opfers Zahlungen in der Gesamthöhe von 110.000 Euro zu leisten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Keine andere Möglichkeit“
Der Richter hob in seiner Urteilsbegründung das „Ausmaß der Gewalt“ bei der Tat hervor. Ebenso wirkte sich erschwerend aus, dass es sich bei dem Opfer um die Mutter der beiden Kinder des Angeklagten handelte. Angesichts dieser Umstände und eines fehlenden Geständnisses habe es in Bezug auf die lebenslange Freiheitsstrafe „keine andere Möglichkeit“ gegeben, so der Richter. Der 26-Jährige hatte die Tötung der Frau bis zuletzt bestritten.

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