Attacke auf Toilette

Seitensprung? Bursche verpasst Freundin Bauchstich

Gericht
03.10.2025 16:30

Klein, pummelig, fast noch kindlich wirkend. So sieht der 17-Jährige aus, der kürzlich vor den Schöffen im Wiener Landl Platz genommen hatte. Für Zuseher kaum zu glauben, wozu der Bursche im März dieses Jahres fähig war. Doch die Vorwürfe wiegen schwer. Was noch dazukommt: eine lange Liste an psychischen Erkrankungen ...

Es war an einem Freitag im März, als ein gemütlicher Besuch bei McDonald's in einem blutigen Drama endete. Der 17-jährige Wiener stach seiner Freundin nach einem Streit ein Küchenmesser in den Bauch. Auslöser der Wahnsinnstat: Das Paar wollte bei der Fastfoodkette ein Eis essen, als alte Bekannte des Opfers auftauchten. Sie lachten über den Burschen – meinten, er sei von dem Mädchen schon zweimal betrogen worden.

Messer aus der Küche geholt
Wutgeladen stürmte der Bursche nach Hause zu seinem Vater, das Mädchen wich ihm trotz der Gerüchte nicht von der Seite. „Was soll passieren, wenn ich mich mit anderen Jungs treffe“, soll sie ihn noch kurz vor der Tat gefragt haben. „Ich habe zu ihr gesagt, sie soll weggehen. Ich wusste, ich werde immer aggressiver“, schildert der Jugendliche den Schöffen. 

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Ich habe zu ihr gesagt, sie soll weggehen. Ich wusste, ich werde immer aggressiver.

der Angeklagte (17) vor Gericht

Plötzlich eskalierte die Lage: Während das Mädchen auf der Toilette war, griff er zum Messer – und stach zu! Wie durch ein Wunder wurde das Opfer nur leicht im Bauchraum verletzt. Anschließend soll der 17-Jährige ihr gedroht haben, die Polizei nicht zu rufen. Letzten Endes war es aber doch er selbst, der den Notruf alarmierte – da war das Mädchen jedoch längst geflüchtet. „Ich hab die Polizei gerufen, weil es mir leidtat“, erklärt er.

Lange Liste an psychischen Erkrankungen
Vor Gericht wirkte der 17-Jährige klein, korpulent, fast kindlich. Er sollte eigentlich Medikamente gegen seine psychischen Erkrankungen nehmen; die hatte er aber Monate vor der Tat selbst abgesetzt. „Ich wurde von denen immer so müde“, erklärte er. Tatsächlich leidet er an ADHS, Legasthenie, einer beginnenden dissozialen Persönlichkeitsstörung und noch weiteren psychischen Erkrankungen. Schon zweimal soll er in Anwesenheit der Familie ein Messer gezückt haben. Bei seiner Mutter soll er nicht mehr wohnen, weil er angeblich eine Gefahr für seine kleine Schwester ist. 

Holen Sie sich Hilfe!

Die Wiener Polizei ist Ansprechpartner für Personen, die Gewalt wahrnehmen oder selbst Opfer von Gewalt sind. Der Polizei-Notruf ist unter der Nummer 133 jederzeit erreichbar. Die Kriminalprävention des Landeskriminalamts Wien bietet darüber hinaus persönliche Beratungen unter der Hotline 0800 216346 an

Weitere Ansprechpartner:

  • Frauenhelpline: 0800 222 555
  • Wiener Interventionsstelle/Gewaltschutzzentrum: 0800 700 217
  • Opfer-Notruf: 0800 112 112
  • Notruf des Vereins der Wiener Frauenhäuser: 05 77 22

„Glauben Sie, es ist nicht besser, Medikamente zu nehmen, bevor sie jemanden abstechen?“, gibt Herr Rat dem Jugendlichen zu bedenken. Doch der Angeklagte ist umfassend reuig und geständig; will Friseur werden und seine Medikamente nehmen. Auch sein Verteidiger betont: „Er ist um einen ordentlichen Lebenswandel bemüht und will Psychotherapie machen.“

Aufenthalt in Anstalt knapp entkommen
Wegen absichtlich schwerer Körperverletzung und Nötigung beantragt die Staatsanwaltschaft neben einer Verurteilung, auch eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum aufgrund seiner Gefährlichkeit. Trotz der brutalen Tat zeigten sich die Schöffen aber gnädig: zwölf Monate bedingtDem Opfer muss er 1960 Euro Schadensersatz zahlen.

Der Bursche darf vorerst bei seiner Familie bleiben, bis ein Platz im betreuten Wohnen gefunden wird. Einem Aufenthalt in einer Anstalt dürfte er knapp entkommen – sofern er sich an diverse Weisungen hält. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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