Wegen schwerer Sachbeschädigung hätte sich am Donnerstag ein 59-jähriger Pensionist am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) verantworten müssen. Zum Termin erschienen ist er aber nicht.
Ob der in Vorarlberg wohnhafte Mann bereits schlechte Erfahrungen mit besagter Radarbox in Bregenz Schendlingen gemacht oder generell eine Aversion gegen die Metallkästen hat, geht aus dem Strafakt nicht hervor. Fakt ist, dass der 59-jährige Pensionist am 26. November vergangenen Jahres bereits mittags sportlich alkoholisiert war und nach Hause wackelte. Auf der Schendlinger Straße muss ihm offensichtlich die dort befindliche mobile Radarbox übel aufgestoßen sein, weshalb er diese massiv mit Füßen trat.
Schwere Sachbeschädigung
Dummerweise wurde er im Zuge seiner Zerstörungswut von einem Stadtpolizisten beobachtet. Wenig später fand sich der Vandale auf dem Polizeiposten wieder. Angaben zu seinem Anfall wollte der Mann allerdings nicht machen. Es erfolgte Anzeigen und Prozess am Landesgericht Feldkirch. Doch eine Diversion aufgrund seiner Unbescholtenheit lehnte der Angeklagte damals ab. Zum eigenen Schaden. Denn in der Verhandlung am Donnerstag, zu der der 59-Jährige erst gar nicht erschien, wurde er diesmal wegen schwerer Sachbeschädigung zu einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 960 Euro verurteilt, weshalb er nun auch eine Vorstrafe hat.
Stadt fällt wohl um knapp 74.000 Euro um
Weit höher der damals entstandene Schaden an dem mobilen Messgerät – laut Amt der Stadt Bregenz 23.760 Euro. Doch das ist nicht der einzige Wermutstropfen für die Privatbeteiligte. Da es sich um ein Abwesenheitsurteil handelt, können Ansprüche nur pro forma geltend gemacht werden. So wird es wohl ein frommer Wunsch der Stadt Bregenz bleiben, die Reparatursumme jemals vom Angeklagten zu erhalten. Die entgangenen Einnahmen während der Reparaturzeit sollen sich laut Privatbeteiligtenvertreter auf 50.000 Euro belaufen haben.
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