Eine neue Regelung im Kampf gegen Dauerparker in Innsbruck zeigte in der Rossau bereits Wirkung. Im Gebiet Mühlau-Arzl wird es jetzt ebenfalls ernst. Dort trat die neue Vorschrift am Mittwoch in Kraft.
In der Innsbrucker Rossau zeigte die Kampfansage gegen Dauerparker nach wenigen Tagen bereits Wirkung. Wie berichtet, gilt dort seit dem 1. September eine nächtliche Kurzparkzone. Viele der „Ewig-Parker“ dürften daraufhin in das benachbarte Gebiet Mühlau-Arzl übersiedelt sein. Dort gilt seit Mittwoch dieselbe Regelung.
Nur wenige Stunden nach dem In-Krafttreten machte die „Krone“ auch hier einen Lokalaugenschein. Von verwaisten Parkplätzen kann (noch!) nicht die Rede sein. Beispielsweise war die Werner-von-Siemens-Straße sehr gut zugeparkt. Auch ein Kufsteiner Lieferwagen, der der „Krone“ schon bestens bekannt ist, stand noch dort.
Mahnschreiben bei rund 20 Fahrzeugen entdeckt
Der Hintergrund, warum einige „Park-Weltmeister“ nach wie vor rund um die Uhr dort stehen: In den ersten Tagen zeigt sich die Stadt Innsbruck noch nachsichtig. Bei rund 20 Autos waren Mahnzettel angebracht. Wie vor einem Monat in der Rossau, werden auch hier die Dauerparker darauf hingewiesen, dass von 1 bis 5 Uhr nachts eine gebührenfreie Kurzparkzone mit einer maximalen Parkdauer von 180 Minuten gilt.
„Sie müssen eine Parkuhr oder eine gültige Parkkarte für Anwohner auflegen.“ Wer dem nicht nachkommt, der sieht sich in Zukunft mit einer Organstrafverfügung in der Höhe von 21 Euro pro Tag (!) konfrontiert. Wie Mobilitäts- und Planungsstadträtin Janine Bex (Grüne) angekündigt hat, „sind ab dem Frühjahr 2026 auch Parkraumlösungen im O-Dorf sowie in Kranebitten geplant“.
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