Mit neuen Maßnahmen, die teils mit Anfang September in Kraft treten, soll Dauerparkern der Kampf angesagt werden: Nur noch 180 Minuten darf man zwischen 1 und 5 Uhr Früh in manchen Stadtgebieten Innsbrucks parken. So sollen Langzeitparker verhindert werden.
Den Innsbrucker Dauerparkern geht es nun an den Kragen. Bisher gab es noch einige Gebiete in der Stadt, wo man sein Auto für sehr lange Zeit gratis abstellen konnte – in einigen Fällen kann man sich zurecht die Frage stellen, ob es sich hier noch um parken oder schon um „entsorgen“ handelt.
Die Rossau macht den Anfang
Die Stadtregierung hat sich nun das Industriegebiet im Osten vorgeknöpft. Zuerst ist die Rossau dran, ab Montag tritt dort die neue Parkraumregelung in Kraft. In der Nacht darf man dort gebührenfrei parken, doch ist das Parken täglich zwischen 1 und 5 Uhr morgens auf maximal 180 Minuten begrenzt. Die neue Regelung betrifft die Zone zwischen dem Langen Weg, dem Einkaufszentrum Dez und bis knapp hinter dem Baggersee.
Schrittweise werden auch für weitere Gebiete Maßnahmen erarbeitet. Ab Frühjahr 2026 sind Parkraumlösungen im O-Dorf und Kranebitten geplant.
StR Janine Bex
Bild: Birbaumer Christof
Im Oktober ist dann der Bereich Mühlau-Arzl mit derselben Regelung dran. Doch, anders als in der Rossau, gibt es dort auch Anrainer. „Jede Maßnahme wird sorgfältig abgestimmt – wie etwa die Regelung für Anwohnerinnen und Anwohner in Mühlau-Arzl, wo auch größere Wohnanlagen bestehen“, erläutert Mobilitäts- und Planungsstadträtin Janine Bex (Grüne).
Keine Parkkarten in Rossau
Weiters wird seitens der Stadtregierung erklärt, dass aufgrund der Widmung in der Rossau davon ausgegangen wird, dass Personen, die dort wohnen, eine andere bestehende Bewilligung haben. Wohnanlagen wie im Gewerbegebiet Mühlau-Arzl gibt es im reinen Gewerbegebiet Rossau keine, daher besteht dort keine Möglichkeit, Parkkarten auszugeben.
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