Ein Wutanfall kommt eine 21-jährigen Frau teuer zu stehen: Wegen schwerer Körperverletzung musste sich die vorbestrafte Gewalttäterin am Donnerstag einmal mehr am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) verantworten.
Wenngleich die Angeklagte vor Gericht behauptet, ihre jüngere Schwester über alles zu lieben, beweist der brutale Angriff auf die 17-Jährige genau das Gegenteil. Es ist ein lauer Juliabend, als die Schwester der Angeklagten gemütlich mit einer Freundin beim Dornbirner Stadtmarkt plaudert. Plötzlich taucht die ältere Schwester auf – wie auf Krawall gebürstet. Zunächst fliegen nur Worte. Doch als die Jüngere nicht verraten will, mit wem sie gerade chattet, eskaliert die Situation: „Sie entriss mir das Handy und schlug es mir mehrmals auf den Kopf“, schildert die 17-Jährige vor Gericht.
Auch Freundin der Schwester malträtiert
Mit einer Rissquetschwunde muss sie später ins Spital. Doch damit endet die Attacke nicht. Auch die Freundin der Jugendlichen wird Opfer der Wut. „Sie packte mich an den Haaren, riss mich zu Boden und schlug auf mich ein“, berichtet sie. Die Diagnose: Prellungen und ein gebrochener Ringfinger. Die Polizei griff schnell ein, nahm die 21-Jährige noch am Tatort fest und brachte sie in Untersuchungshaft.
Ich schließe es nicht aus.
Die Antwort der Angeklagten auf die Frage, ob sie ein Gewaltproblem habe
Vor Gericht gibt die Angeklagte nun zu, ihre Schwester angegriffen zu haben. Den Vorwurf, auch der Freundin den Finger gebrochen zu haben, weist sie allerdings zurück. Richterin Sabrina Tagwercher fragt direkt: „Haben Sie ein Gewaltproblem?“ Die Antwort der Angeklagten fällt zögerlich, aber bemerkenswert ehrlich aus: „Ich schließe es nicht aus.“ Sie habe früher unter Depressionen gelitten und vermute heute, an einer Borderline-Störung zu leiden.
Verlängerung der Probezeit
Während der Haft habe sie bereits eine Gewaltberatung besucht. Trotz der Reue bleibt der Blick der Richterin streng. Denn die junge Frau ist dreifach vorbestraft – zum Teil wegen ähnlicher Delikte. Am Ende fällt das Gericht ein klares Urteil: schuldig im Sinne der Anklage. Die 21-Jährige muss eine Geldstrafe von 5880 Euro zahlen. Eine frühere Bewährungsstrafe wird zwar nicht widerrufen, doch die Probezeit auf fünf Jahre verlängert.
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