Prozess in Feldkirch

Jugendlicher Neonazi flennt vor Gericht

Vorarlberg
24.09.2025 06:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Erst 14 Jahre alt und schon ein verpfuschtes Leben. Am Dienstag kassierte das bereits wegen Vermögensdelikten verurteilte Früchtchen eine weitere Strafe wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung. Im Prozess am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) gab es Krokodilstränen.

„Mein Mandant hatte es im Leben immer schwer“, eröffnet Verteidigerin Anna Katharina Wirth mit fester Stimme die Verteidigung ihres Mandanten. Die Mutter im Gefängnis, ein Jahr im Kinderheim, kein stabiles Zuhause – ein Kind ohne Halt. Auf der Suche nach Anerkennung geriet der heute 14-Jährige schnell an die falschen Freunde. Statt Lernen und Schulbüchern bestimmten Einbrüche und extremistische Parolen seinen Alltag. Von Herbst 2024 bis April 2025 soll der Jugendliche gleich mehrfach gegen das Verbotsgesetz verstoßen haben: Er zeigte Passanten den Hitlergruß und rief „Heil Hitler“, tanzte auf TikTok im T-Shirt mit verbotener Symbolik.

„Hier sitzt kein ahnungsloses Kind“
Als der Prozess beginnt, wirkt er plötzlich wieder wie ein Kind. Tränen rinnen über sein Gesicht, als die Anklage verlesen wird. Ein Richter schiebt ihm wortlos ein Päckchen Taschentücher zu – ein kurzer Moment Menschlichkeit im kühlen Saal. Doch der Staatsanwalt warnt vor falschem Mitleid: „Hier sitzt kein ahnungsloses Kind“, sagt er scharf. Bei der Polizei habe der Angeklagte versucht, sich herauszureden: Der Hitlergruß sei mit der linken Hand gezeigt worden, der TikTok-Account angeblich von einem Freund. Doch bei der Hausdurchsuchung fanden Ermittler Kleider voller SS-Symbole. „Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder er pariert – oder er landet im Gefängnis“, schließt der Ankläger.

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Dass das Ihre letzte Chance ist, das Ruder rumzureißen, ist Ihnen hoffentlich klar. Wenn Sie sich nicht an die Auflagen halten, war es das – und Sie wandern ins Gefängnis.

Die Richterin zum 14-Jährigen

Die Geschworenen beraten nur kurz. 8 zu 0 Stimmen: schuldig. Das bereits rechtskräftige Urteil: fünf Monate Haft, dazu eine betreute Wohngemeinschaft und Bewährungshilfe. Ob der Richterspruch für den 14-Jährigen ein Neuanfang ist oder nur eine weitere Station auf einem verlorenen Weg, bleibt abzuwarten. „Dass das Ihre letzte Chance ist, das Ruder rumzureißen, ist Ihnen hoffentlich klar. Wenn Sie sich nicht an die Auflagen halten, war es das – und Sie wandern ins Gefängnis“, spricht die Richterin Klartext. Der Verurteilte bekräftigt daraufhin noch einmal, die Taten zu bereuen. Er will sich nun um einen Schulabschluss und dann eine Lehrstelle als Maurer kümmern.

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