Nachdem er in Au einen Motorradfahrer mit seinem Fahrzeug gestreift hatte, wurde ein 39-jähriger Pkw-Lenker aus Deutschland angezeigt. Am Donnerstag folgte am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) der Prozess.
Es ist der 19. Juni, als der Angeklagte mit seinem Auto durch Vorarlberg fährt. Auf der Urlaubsreise mit dabei sind seine Tochter und deren Großeltern. Aufgrund des starken Verkehrsaufkommens geht es an diesem Tag auf den Straßen teils nur schleppend voran. Mittendrin in der Blechlawine steckt auch der 39-jährige Deutsche.
Brenzliger Vorfall mit zwei Bikern
In Au kommt es schließlich zu einer äußerst brenzligen Situation zwischen ihm und einem Motorradfahrer. Der habe ihn überholt und sei dann einfach vor ihm wieder eingeschert. Aufgrund dieses Manövers habe er das erste Mal abrupt abbremsen müssen. Als dann auch noch ein zweiter Motorradfahrer gekommen sei, habe er aufgrund des Gegenverkehrs sein Lenkrad verrissen und dabei das Motorrad leicht touchiert.
Alle Beteiligten blieben glücklicherweise unverletzt. Lediglich am Blinker und am Rückspiegel des nagelneuen Motorrads entstand ein geringer Sachschaden. Der Biker zeigte den Autofahrer allerdings trotzdem an. „Ich war regelrecht geschockt“, sagt der Angeklagte im Prozess und beteuert, selbstverständlich nicht mit Absicht jemanden habe verletzen oder in Gefahr bringen wollen. „Ich wollte nur das Beste aus der Situation machen.“
Diversion: Angeklagter bleibt unbescholten
Weil der 39-jährige Deutsche bislang unbescholten ist und zudem Reue zeigt, endet für ihn die Sache vor Gericht mit einer Diversion. So muss er nun 3000 Euro an den Bund zahlen und dem Privatbeteiligten 1500 Euro an Schadenersatz.
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