Mit neun Schlägen eines Kletterhakens auf den Kopf tötete ein Einbrecher den Salzburger Stefan M. (52) in dessen Wohnung in der Gabelsbergerstraße – passiert am 31. Mai 2023. Beim Prozess am Donnerstag legte der Angeklagte, ein groß gewachsener Einheimischer (35), ein Geständnis zum Mord und schweren Raub ab. Er soll jetzt lebenslang ins Gefängnis.
Nuschelnd und mit stockender Stimme legt der Mordangeklagte im vollen Schwurgerichtssaal ein Geständnis ab: „Es tut mir schrecklich leid, was da passiert ist.“ Mord und schweren Raub lauten die Vorwürfe von Staatsanwältin Karin Sperling, die sie am Donnerstag beim Prozess im Landesgericht detailliert vortrug: „Er hat neunmal heftigst zugeschlagen. Das Opfer dürfte noch gelebt haben, während der Angeklagte die Wohnung durchsuchte und Münzgeld mitnahm.“
Tipp kam vom Drogendealer
Davor habe sich der 35-Jährige in jener Nacht vom 30. auf den 31. Mai 2023 mit Kletterausrüstung, Seil und Haken von seiner damaligen Freundin zum Tatort kutschieren lassen: zu einem der höchsten Wohnhäuser Salzburgs in der Gabelsbergerstraße in Salzburg.
Dort, im dritten Stock, war die Wohnung von Möbelpacker Stefan M. – und dort vermutete der Angeklagte große Beute: „Über 100.000 Euro in bar“. Diese Information, die sich letztlich als falsch herausstellte, hatte er übrigens von seinem Drogendealer, bei dem er auch Schulden hatte. Geldnot nannte er auch als Motiv für den geplanten Einbruch. Drei Monate lang hatte er auch die Wohnung des Opfers ausgekundschaftet. Im Prozess betont er aber auch, den Möbelpacker nicht gekannt zu haben – nicht einmal dessen Namen.
Über Baum zum Tatort geklettert
Mit Kletterequipment wie Seil und Leiter gelangte er über einen Baum zum gekippten Küchenfenster von Stefan M., drückte dieses rein und stieg ein in die Wohnung. „Ich war völlig überrascht, dass er daheim war. Damit hatte ich nicht gerechnet. Der Plan war nur, das Geld zu holen. Es ist unglaublich, es tut mir leid.“ Danach sei alles in Sekunden abgelaufen: Mit dem blauen Metall-Haken, der ein Gewinde hatte, schlug er auf den Kopf des Opfers. Nachweislich, mehrfach. Stefan M. sei im Flur in einer Blutlache gelegen, erzählte der Einheimische und bestätigte auch, dass er ein oder zweimal über dessen Körper stieg auf der Suche nach den 100.000 Euro, die es nicht gab.
Der Angeklagte reagierte völlig überschießend. Er schämt sich, ist bestürzt und bedauert. Es war nicht geplant, einem Menschen etwas anzutun.
Verteidiger Kurt Jelinek beim Prozess
DNA-Treffer und die Worte der Ex
Mehrere Stunden dürfte Stefan M. mit dem Tod gerungen haben. Als Todeszeitpunkt nennt die Vorsitzende 5.40 Uhr. Die Tat dürfte bereits gegen 2 Uhr passiert sein. Um 6 Uhr hat der Angeklagte die Wohnung verlassen – und sich danach seiner damaligen Liebe anvertraut, die dies erst mehr als ein Jahr danach der Polizei erzählte. Und auch erst, nachdem ein DNA-Treffer zum Angeklagten geführt hatte. Selbst Verteidiger Kurt Jelinek sprach hinsichtlich der Tat von einer „völlig überschießenden Reaktion“ seines Mandanten: „Es war nicht geplant, einem Menschen etwas anzutun.“
Urteil nicht rechtskräftig
Einstimmig entschieden die Geschworenen auf Mord und schweren Raub. Die Strafe: lebenslange Haft, vor allem aufgrund der Brutalität und Heimtücke. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Jelinek meldete umgehend Rechtsmittel an. Opfer-Anwalt Stefan Rieder erhielt 30.000 Euro für die Opfer zugesprochen: 20.000 Euro für die Mutter, 10.000 Euro für die Lebensgefährtin.
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