Zweitwohnsitznutzung

Gerichtsurteil macht Chalet-Spekulanten nervös

Salzburg
13.11.2025 07:00

Das gerichtlich bestätigte Verbot der Zweitwohnsitznutzung von Apartments bringt jetzt eine ganze Branche ins Wanken. Erste Betreiber von Chalet- und Apartment-Hotels reagieren mit kreativen Lösungen für wohl aufgebrachte Anleger.

Seit dem Jahr 2018 ist die Eigennutzung von touristischen Apartments und Chalets in Salzburg untersagt. Eigentlich. Denn: Erstmals eine Strafe verhängt wurde 2024 im Lungau. Ein Eigentümer hatte eine Woche in seiner Apartment-Wohnung Urlaub gemacht, diese sei aber touristisch gewidmet. Er beschwerte sich gegen die Strafe wegen der Nutzung als illegaler Zweitwohnsitz. Im September scheiterte der Mann vor dem Verwaltungsgerichtshof. Mit weitreichenden Folgen.

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Erste Betreiber führen schon keine Eigenbuchungen mehr durch – sieben Jahre nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist!

Simon Heilig-Hofbauer, Die Grünen

Schnelle Lösung für aufgebrachte Anleger
„Die Entscheidung zur verbotenen Zweitwohnsitznutzung von Apartments sorgt für Nervosität in der Branche“, sagt Simon Heilig-Hofbauer (Grüne). Zu wohl Tausenden werden Apartments und Chalets von Eigentümern in Salzburg illegal genutzt.  „Für sogenannte Buy-to-let-Modelle wird die Luft jetzt aber immer dünner“.

Immo-Spekulanten kassieren durch den Verkauf von Apartments und Chalets an Ausländer Millionen. Die Anleger wiederum haben Rendite und Urlaub fix einkalkuliert. Wegen der aktuellen wirtschaftlichen Lage und des Gerichtsentscheids wird beides zunehmend schwieriger.

Mehrere Immo-Unternehmer, mit Fokus aufs Chalet-Geschäft, schlitterten zuletzt in die Pleite. Andere wiederum werden erfinderisch. Im internen Schreiben eines Pinzgauer Apartmenthotel-Betreibers wurden Eigentümer darüber informiert, dass ihre Wohnungen für sie künftig nicht mehr nutzbar seien. Man habe aber schon eine Lösung: Die Umbuchung ins Nachbarapartment.

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