Die EU-Kommission hat gegen Red Bull ein Kartellverfahren eingeleitet. Der Energydrink-Hersteller aus Salzburg soll Methoden – etwa mit Sonderzahlungen oder Rabatten – entwickelt haben, um Wettbewerber im Einzelhandel zu benachteiligen.
Es werde geprüft, ob das Unternehmen den Wettbewerb rechtswidrig eingeschränkt und seine marktbeherrschende Stellung missbraucht habe.
„Monetäre“ und „nicht-monetäre“ Anreize
Konkret gebe Hinweise darauf, dass Red Bull Supermärkten und Tankstellen „monetäre“ und „nicht-monetäre“ Anreize gegeben habe, um den Verkauf von Konkurrenzprodukten zu unterbinden, begründete die EU-Kommission am Donnerstag ihr Vorgehen.
Die EU-Kommission hat im März wegen des Verdachts illegaler Absprachen und Verstoßes gegen die EU-Kartellregeln eine Razzia in der Red-Bull-Zentrale durchführen lassen. Involviert war damals vor Ort auch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), gesucht wurde nach „relevanten Daten“ um diese sicherzustellen und auszuwerten.
Red Bull verlor Klage gegen Razzia
Red Bull klagte danach gegen die Durchführung Razzia, laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Mitte Oktober hat der Konzern seine Klage verloren. Die Maßnahme sei ausreichend begründet worden.
Red Bull ist der größte Energydrink-Hersteller der Welt und erzielte im Jahr 2024 laut Konzernabschluss einen Nettoumsatz von 11,2 Milliarden Euro sowie einen Konzerngewinn von 1,85 Milliarden Euro.
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