Zu einem rechtskräftigen Schuldspruch kam es am Dienstag im Landesgericht Linz. Ein 15-Jähriger wurde wegen gefährlicher Drohung, Körperverletzung und Sachbeschädigung zu sechs Wochen bedingter Haft verurteilt. Sein Opfer war gerade einmal 13 Jahre alt.
Ein 15-Jähriger hat am Dienstag im Landesgericht Linz wegen gefährlicher Drohung und Körperverletzung rechtskräftig sechs Wochen bedingte Haft ausgefasst. Der Bursche soll mit zwei Freundinnen am 20. Dezember des Vorjahres einer 13-Jährigen via Instagram gedroht haben, sie bei nächster Gelegenheit totzuschlagen.
Hämatome am ganzen Körper
Tags darauf begegneten die drei dem Mädchen, worauf sie es an den Haaren zu Boden zerrten, auf es einschlugen und eintraten. Das Opfer erlitt durch den Angriff eine Schürfwunde an der Stirn und mehrere Hämatome am ganzen Körper, auch Brille und Jacke wurden beschädigt. Nach der Attacke habe der Angeklagte offenbar zu verstehen gegeben, niemandem davon etwas zu erzählen, da es sonst beim nächsten Mal noch schlimmer werde.
Zu wichtigen Termin nicht erschienen
Die zwei Freundinnen des Angeklagten sind am Dienstag aber nicht mit ihm vor Gericht gestanden, da sie einem außergerichtlichen Tatausgleich zugestimmt haben. Mit Einwilligung des Opfers wurde ihr Verfahren diversionell erledigt. Auch der Angeklagte hatte dieses Angebot erhalten, war jedoch nicht zu den vereinbarten Gesprächsterminen beim Verein Neustart erschienen. „Ich habe davon nichts gewusst“, sagte er. Die Mutter versicherte, ein entsprechendes Einschreiben vom Verein sei nicht angekommen. Die Staatsanwaltschaft hat jedenfalls gegen ihren Sohn dann Strafantrag eingebracht.
Nicht mehr an genauen Wortlaut erinnert
Der Angeklagte wusste aber nicht mehr genau, ob er das Opfer via Instagram derart massiv bedroht habe, vielmehr hätten sich alle gegenseitig im Streit wüst beschimpft, hieß es im Prozess. Er gab zwar zu, das Mädchen und dessen Familie beleidigt zu haben, konnte sich aber nicht mehr an den genauen Wortlaut erinnern.
„Ich bereue das, es tut mir leid“
Am darauffolgenden Tag habe man sich mit dem Opfer verabredet, es kam auch zu dem Treffen. Es sei ausgemacht gewesen, miteinander zu reden – und das, obwohl sich alle zuvor so beleidigt hätten, fand die Richterin die Begründung „wenig glaubhaft“. Tatsächlich artete dann alles in eine Schlägerei aus.
Der Angeklagte gab zu, das Opfer an den Haaren gezogen zu haben. „Ich bereue das, es tut mir leid“, sagte er. Geschlagen und getreten habe er nicht direkt. Die Richterin stellte jedoch klar: „Wenn drei gleichzeitig auf einen einschlagen, haften alle drei für die Verletzung.“
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