Das deutsche Aufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen ist eigentlich eingestellt. Doch weil sie offenbar über rechtsgültige Zusagen verfügt und diese mithilfe von Gerichtsverfahren durchgesetzt hatten, wurden am Montag 47 afghanische Staatsbürger aus Pakistan nach Deutschland geflogen. Nun sieht sich die Regierung in Berlin mit der Forderung von rund 200 weiteren Afghanen konfrontiert, die ebenfalls auf eine Aufnahme in Deutschland pochen.
Die Gruppe wurde Mitte des Monats vom Nachbarland Pakistan nach Afghanistan abgeschoben und fühlt sich dort von den herrschenden islamistischen Taliban bedroht. Zu befürchten seien Entführungen, Folter, willkürliche Verhaftungen und sogar Hinrichtungen, heißt es in dem Brief, der der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt. Bei der Gruppe handelt es sich nach eigenen Angaben um Künstler, Bürger- und Menschenrechtsaktivisten, Richter, Staatsanwälte, ehemalige afghanische Regierungsangestellte, weibliche Haushaltsvorstände, Journalisten sowie Ortskräfte der deutschen Regierung.
„Jede Verzögerung könnte Leben kosten“
In Kabul sind sie demnach nun von der deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in sogenannten Schutzhäusern untergebracht. Ihr Versteck sehen sie aber als nicht sicher an. Wörtlich heißt es in dem Schreiben, das auch an das deutsche Außen- und Innenministerium gerichtet ist: „Die ständige Bedrohung, dass die Taliban eindringen, die Angst vor Rache, willkürlicher Inhaftierung, Entführung, Folter oder Tod haben zu unerträglichen psychischen Traumata geführt.“ Jede Stunde Verzögerung könne sie das Leben kosten.
Das Auswärtige Amt teilte am Montag mit, aktuell befänden sich aus dem Aufnahmeprogramm derzeit 2100 Personen in Pakistan und 200 in Afghanistan. Mitte August hatte die Bundesregierung mitgeteilt, etwa 210 Menschen aus dem Programm, die sich zuletzt in Pakistan aufgehalten hätten, seien nach Afghanistan abgeschoben werden. Man stehe mit ihnen in Kontakt.
Gericht: Niederlande müssen 42 Ex-Wachleute aufnehmen
Unterdessen entschied ein Gericht in Den Haag, dass der niederländische Staat seine Fürsorgepflicht für ehemalige afghanische Ortskräfte nicht ausreichend erfüllt habe. Daher müssen die Niederlande nun 42 ehemalige Wachleute der niederländischen Botschaft in Kabul sowie deren Familienangehörigen die Einreise ermöglichen.

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