Freundin malträtiert

Vier Jahre Haft für brutale Vergewaltigung

Vorarlberg
26.08.2025 19:15

Am Landesgericht Feldkirch musste sich am Mittwoch ein 42-jähriger Pole wegen unfassbarer Taten, darunter eine bestialische Vergewaltigung, vor Gericht verantworten. Dafür kassierte er eine Haftstrafe.

Die Anklage liest sich wie das Drehbuch eines wahr gewordenen Albtraumes: Im Herbst 2023 soll der Mann seine damalige Freundin in der gemeinsamen Wohnung in Vorarlberg eingesperrt, getreten, gewürgt und geschlagen haben. Immer wieder habe er den Kopf der Frau mit voller Wucht gegen die Wand geschmettert. Das Opfer erlitt zahlreiche Hämatome und eine Schnittwunde an der Hand.

„Was die Deutschen mit den Juden gemacht haben“
Doch damit nicht genug: Im Oktober soll es zu einer bestialischen Vergewaltigung gekommen sein. Laut Staatsanwaltschaft riss der Angeklagte der Frau die Kleider vom Leib, sperrte sie in ein Zimmer ein und drohte ihr mit den schockierenden Worten: „Du wirst jetzt erleben, was die Deutschen mit den Juden gemacht haben.“ Ein Satz, der die Frau zusätzlich zutiefst verstörte. Weiters soll der Pole einer Bekannten der Gepeinigten eiskalt angekündigt haben, sie umzubringen, sollte sie sich in die Beziehung einmischen. Eine ähnliche Drohung habe er auch noch einem anderen Freund des Opfers ausgesprochen.

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Es war immer einvernehmlicher Sex.

Der Angeklagte vor Gericht

Der Angeklagte selbst weist jede Schuld von sich. Vor Gericht gibt er sich als fürsorglicher Partner, der seine Ex-Freundin finanziell unterstützen musste, weil diese psychisch labil gewesen sei. Sie habe Stimmen gehört, sei in psychiatrischer Behandlung gewesen und habe nach dem Ende der Beziehung einzig aus Rache Anzeige gegen ihn erstattet. „Es war immer einvernehmlicher Sex“, betont er. Streitereien unter dem Einfluss von Alkohol habe es zwar oft gegeben, doch körperliche Gewalt will er nie angewendet haben.

Haftstrafe und 8000 Euro Schmerzensgeld
Das Gericht folgte letztlich weitestgehend der Argumentation der Staatsanwaltschaft und verurteilte den 42-jährigen Polen zu einer Haftstrafe von vier Jahren, zudem muss er ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 8000 Euro an seine ehemalige Freundin zahlen. Sein Anwalt German Bertsch hat noch im Gerichtssaal Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angekündigt. Der Staatsanwalt nahm sich seinerseits drei Tage Bedenkzeit, er hatte auf eine höhere Strafe gehofft. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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