Prozess in Feldkirch

Afghane beschimpft Gericht und muss nun in U-Haft

Vorarlberg
25.08.2025 18:05

Kurzen Prozess machte Richter Dietmar Nussbaumer am Montag mit einem 26-jährigen Angeklagten, der sich in der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) nicht zu benehmen wusste.

Er flüchtete nach Österreich, um hier ein neues Leben zu beginnen, doch wohl verhalten hat sich der Afghane nie. Immer wieder kam der heute 26-Jährige mit dem Gesetz in Konflikt, was die vielen Einträge in seinem Strafregister zeigen. Weshalb ihm der Aufenthaltstitel aberkannt wurde und er vom österreichischen Staat nur mehr als „geduldet“ gilt. Am Montag sitzt der Unbelehrbare wegen zahlreicher Straftaten einmal mehr vor Gericht. Es geht unter anderem um gefährliche Drohung, Körperverletzung und versuchte Nötigung.

Zahlreiche Straftaten
Konkret wird dem Mann vorgeworfen, Ende letzten Jahres einem Opfer per WhatsApp gedroht zu haben, dieses krankenhausreif zu schlagen. Weiters soll er im Jänner einen Busfahrer zunächst getreten und diesem anschließend gedroht haben, ihm die Nase zu brechen. Im Februar soll sich der 26-Jährige gleich mit mehreren „flüchtig Bekannten“ am Bahnhof Schoren angelegt und ein Opfer mit einem Ladekabel geschlagen haben. Einem anderen Opfer habe er das Handy in die Dornbirner Ache geworfen.

Als der Afghane im Prozess vom Richter konkret zu den Delikten befragt und zudem mit einer belastenden WhatsApp-Nachricht konfrontiert wird, rastet er komplett aus: „Willst du mich jetzt deshalb f …?!“ Er könne weder lesen, rechnen noch schreiben. Die Nachricht habe er mittels Übersetzungsprogramm verfasst. Worauf ihn der Herr Rat das erste Mal ermahnt. Was der Angeklagte ignoriert und weiterhin im übelsten Gossenjargon über das Gericht herzieht.

Zeuge in Muttersprache bedroht
Als der als Zeuge geladene Busfahrer dann auch noch vom Beschuldigten in dessen Muttersprache Farsi bedroht wird, weitet der Staatsanwalt den Strafantrag aus und stellt einen Antrag auf U-Haft.

Richter Dietmar Nussbaumer stimmte dem sofort zu. Für den laut Verteidigung geistig „etwas eingeschränkten“ Flüchtling ging es also direkt ins Gefängnis, die Verhandlung wurde bis auf Weiteres vertagt.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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