Ein geschasster Mitarbeiter soll zur Konkurrenz gewechselt und einem ehemaligen Arbeitskollegen eine Fixanstellung angeboten haben. Der Haken dabei: Der Kollege hätte Geschäftsgeheimnisse der alten Firma ausplaudern sollen. Es folgte ein Prozess am Landesgericht Feldkirch.
Die Sache ist beim Versuch geblieben, weshalb Richterin Silke Wurzinger dem unbescholtenen Angeklagten eine diversionelle, also außergerichtliche Einigung vorschlägt. Das hätte dem Mann einen Eintrag im Strafregister erspart, doch der lehnt das Angebot ab und sagt: „Ich vertraue dem Recht.“
Am Landesgericht Feldkirch bekannte sich der 64-jährige Deutsche nicht schuldig. Keinesfalls habe er versucht, über den Ex-Kollegen Geschäftsgeheimnisse des einstigen Arbeitgebers zu erfahren. Vielmehr ortet der nach seinen Aussagen gemobbte und später freigestellte ehemalige Produktmanager einen Racheakt seines damaligen Chefs, „weil ich in einem Korruptionsfall gegen ihn ausgesagt habe“.
Es habe keinen Grund gegeben, Betriebsgeheimnisse zu fordern oder diese an einen ehemaligen Geschäftsführer bzw. Investor des mittlerweile insolventen Betriebes zu übermitteln. „Wir waren ja seinerzeit in der Führungsebene und daher nicht auf irgendwelche Informationen angewiesen“, erklärt der 64-Jährige.
Dreifacher Vater auf Jobsuche
Richtig sei allerdings, dass er dem ehemaligen Arbeitskollegen nach der Insolvenz der Firma einen Job in Aussicht gestellte habe. Der dreifache Vater sei damals auf ihn zugekommen und habe ihm sein Leid aufgrund seiner Arbeitslosigkeit geklagt. „Da wollte ich ihm einfach helfen, indem ich ihm eine Fixanstellung in einer anderen Firma anbot.“
Nach Anhörung der Zeugen, die sich in ihren Aussagen teilweise in Widersprüche verwickelten, spricht die Richterin den Angeklagten von sämtlichen Vorwürfen frei. Ihre Begründung: Das Substrat für einen Schuldspruch reiche nicht aus. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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