Prozess in Feldkirch

Angeklagter (22) ließ Richter erneut warten

Vorarlberg
19.08.2025 05:55

Angeklagter erscheint angetrunken und mit halbstündiger Verspätung zum Prozess am Landesgericht Feldkirch. Mit einem Unfall im November 2024, als ein Geländewagen gegen eine Gartenmauer und eine Laterne krachte, will er nichts zu tun gehabt haben.    

Dass das Leben eines Sozialarbeiters kein leichtes ist, zeigt der Fall eines sechsfach vorbestraften Tschetschenen. Nachdem er bereits die erste Verhandlung am Landesgericht in Feldkirch geschwänzt hatte, drohte auch jene am Montag zu platzen – wäre da nicht eine engagierte junge Betreuerin, die am Telefon beherzt auf ihren Schützling einredet, um ihm die Notwendigkeit seines Erscheinens bei Gericht klarzumachen. Interessant dabei die von ihr gestellte Frage, ob er gerade Drogen oder Alkohol konsumiert habe und überhaupt in der Lage sei, zum Prozess zu erscheinen.

Nachdem das Telefonat beendet ist, macht sich Erleichterung im Gesicht der Sozialarbeiterin breit. „Er kommt“, lässt sie Richter und Verteidigung wissen. Doch das hatte der Beschuldigte bereits bei der ersten Verhandlung geschworen und war letztlich nicht erschienen. Aufatmen also bei allen Beteiligten, inklusive Zeugen, als der Tschetschene mit halbstündiger Verspätung endlich den Gerichtssaal betritt.

„Nur ein großes Glas Alkohol konsumiert“
Kaum ist die erste Hürde genommen, folgt auch schon die zweite: „Sie vermitteln mir einen angetrunkenen Eindruck. Können Sie der Verhandlung überhaupt folgen?“, zeigt sich der Herr Rat besorgt über den Zustand des Tschetschenen. Worauf dieser zugibt, „nur ein großes Glas“ Alkohol getrunken zu haben. Dies sei aber kein Problem, er könne der Verhandlung folgen.

Nachdem auch die zweite Hürde genommen ist, baut sich schon die dritte auf: Der Tschetschene bestreitet nämlich die ihm vorgeworfene Tat, die sich am 22. November des vergangenen Jahres ereignet hat. Gegen 8 Uhr morgens raste damals der Fahrer eines Geländewagens auf der Lustenauer Sandstraße zunächst gegen eine Gartenmauer und anschließend frontal in eine Straßenlaterne. Als beherzte Zeugen dem Verunfallten zu Hilfe eilten, ergriff dieser die Flucht. Im Zuge der Fahrzeugerhebung fiel der Verdacht zwar auf den 22-jährigen Tschetschenen. Doch der gibt später an, an jenem Morgen bei einem Freund gewesen zu sein.

Da die Zeugen im Prozess angeben, den Unglücksfahrer damals nur von hinten gesehen zu haben, bleibt dem Richter nichts anderes übrig, als den Angeklagten im Zweifel freizusprechen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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