Islamische Rechtsvorschriften können „in einer Schiedsvereinbarung wirksam vereinbart werden“, wenn es um Vermögen geht. Das hat das Landesgericht Wien kürzlich entschieden. Diese Entscheidung wurde nun auch durch das Landesgericht bestätigt – und sorgt für heftige Kritik.
Der Hintergrund ist, dass zwei Männer vereinbart hatten, dass ein Schiedsgericht im Fall von vertraglichen Streitigkeiten anhand der islamischen Rechtsvorschriften entscheiden solle. Worüber die beiden stritten, ist nicht bekannt. Einer von ihnen wurde jedenfalls zur Zahlung von 320.000 Euro verurteilt.
Der verurteilte Mann zweifelte das an, und legte Berufung beim Landesgericht ein. Er argumentierte, dass die Rechtsanwendung der Scharia willkürlich sei und von Gelehrten unterschiedlich ausgelegt werde. Zudem verstoße die Berufung auf die Scharia gegen die Grundwerte des österreichischen Rechts. Doch sein Einspruch blitzte ab.
Denn das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen sah das anders: Ob oder welche islamischen Rechtsregeln hier angewandt wurden, habe man nicht zu überprüfen, hieß es. Das Ergebnis des Schiedsgerichts widerspreche den österreichischen Grundwerten nicht – und nur darauf komme es an.
Jarosch: „Nicht allgemein anwendbar“
Strafrechtler Gerhard Jarosch ordnete den Fall auf der Plattform X ein. Die Scharia sei „nicht allgemein in Österreich anwendbar, sondern nur, wenn zwei Streitparteien sich das einbilden“. In diesem Fall hätte genauso ein Recht aus einem anderen Land vereinbart werden können. Im Strafrecht gelte hingegen immer österreichisches Recht, hält Jarosch fest.
Hier sehen Sie die Einordnung von Strafrechtler Jarosch:
Justizministerium erarbeitet Vorschläge
Das Urteil des Landesgerichts sorgt nun für viel Kritik. Das Justizministerium war nach Angaben von Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) bereits im Mai mit einer Überarbeitung beauftragt worden und sollte bis Jahresende Vorschläge erarbeiten, damit die Regeln der Scharia „zukünftig nicht zum Beispiel im Bereich des Standesamts angewandt werden können“.
„Die Scharia hat mit Österreich und den Grundsätzen unserer Verfassung nichts am Hut und das soll auch so bleiben“, stellte Plakolm klar. „Die Scharia-Regeln gehören nicht nach Österreich und daher gehe ich davon aus, dass wir zeitnah die entsprechenden Vorschläge vorgelegt bekommen.“
Die Scharia hat mit Österreich und den Grundsätzen unserer Verfassung nichts am Hut und das soll auch so bleiben.
Integrationsministerin Claudia Plakolm
Bild: APA/HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com
„Wenn nun auch österreichische Gerichte fortan Schiedssprüche auf Basis der Scharia anerkennen, unterwerfen sie sich dem Willen fanatischer Islamisten“, sagte FPÖ-Verfassungssprecher Michael Schilchegger. Er kündigte einen Gesetzesantrag an, um die Anerkennung und Anwendung der Scharia durch österreichische Behörden und Gerichte unmöglich zu machen.
Türkische Kulturgemeinde gegen Entscheidung
Auch von der Türkischen Kulturgemeinde in Österreich (TKG) kommt Kritik. „Als Muslime in der EU beziehungsweise in unserem neuen Heimatland Österreich müssen wir die Verfassung und Gesetze nicht nur respektieren, sondern bei einer solchen Vereinbarung in der Höhe von 320.000 Euro lieber einen Anwalt und Notar hinzuziehen“, heißt es dort. Es handle sich auch um ein Umgehen der Steuerabgabe und des Finanzministeriums.
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