Mit einem Schuld- und einem Freispruch endete der Prozess um zwei Mitarbeiter einer Drogeriekette. Dem Duo war vorgeworfen worden, Parfüm und Spielzeug im Wert von mehreren tausend Euro geklaut zu haben.
Zwar hatte Staatsanwalt Richard Gschwenter für beide Angeklagte einen Schuldspruch im Sinne des Strafantrages gefordert, Richterin Verena Wackerle jedoch sah lediglich beim 45-jährigen Erstbeschuldigten den Tatbestand des gewerbsmäßigen Diebstahls erfüllt. Der Deutsche hatte bei seinem Arbeitgeber immer wieder Spielzeug wie Konsolen und Matchbox-Autos im Gesamtwert von mehr als 14.000 Euro mitgehen lassen – und dies auch gegenüber der Richterin zugegeben.
Noch bevor es zur Verhandlung am Landesgericht Feldkirch gekommen war, hatte die Polizei bei einer Hausdurchsuchung in der Wohnung des bislang unbescholtenen Deutschen unter anderem unzählige originalverpackte Spielzeugautos sichergestellt.
Freigesprochen wurde der dreiste Mitarbeiter allerdings vom Faktum des Betruges. Im Zusammenhang mit einem Warenverkauf übers Internet, bei dem er einer Kundin das Produkt erst viel später lieferte, konnte das Gericht dem Mann keine betrügerische Absicht nachweisen. Deshalb kam er mit einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro davon. Wegen des Bereicherungsvorsatzes muss er dem Handelsunternehmen, bei der er angestellt war, binnen zwei Wochen 14.000 Euro an Teilschadenersatz zahlen.
Einen „glatten“ Freispruch erntete hingegen die 40-jährige Zweitangeklagte. Sie hatte schon bei der Einvernahme durch die Polizei ihre Unschuld beteuert. Auch bei ihr hatten die Beamten bei der Hausdurchsuchung unzählige Kosmetikartikel und Parfums im Gesamtwert von mehr als 16.000 Euro sichergestellt.
Doch nach Anhörung der Zeugen, darunter der Filialleiter und sein Stellvertreter, die aussagten, selbst keine Wahrnehmungen über einen Diebstahl gehabt zu haben, sondern auf Hinweise von anderen Mitarbeitern reagiert hätten, hält die Frau Rat auch die Angaben der Zweitangeklagten für glaubwürdig. „Ich sammle eben Kosmetik und Pflege und habe viel im Internet bestellt. Da ist in den vergangenen Jahren viel zusammengekommen“, meinte die Angeklagte. Bei den sichergestellten Produkten soll es sich vorwiegend um Tester beziehungsweise Abschreibeware gehandelt haben.
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