Tragödie vor Klärung?

Totes Baby im Park: Erste heiße Spur zu den Eltern

Kärnten
30.07.2025 12:48

Fast vier Wochen ist es her, dass in Klagenfurt die Leiche eines kleinen Menschleins gefunden worden ist. Das Baby wurde im Gebüsch abgelegt  – vermutlich von einer verzweifelten jungen Mutter kurz nach der Geburt. Nach einem Fahndungsaufruf der Staatsanwaltschaft gibt es nun eine Wende in den Ermittlungen.

Es war ein Bub. Viel mehr ist über das kleine Wesen, das ein geschockter Arbeiter am 5. Juli im Europapark nahe dem Wörthersee gefunden hatte, nicht bekannt. Die Leiche, eingewickelt in eine Stoff-Einkaufstasche des Möbelhändlers Jysk, dürfte bereits mehrere Tage versteckt in der Grünanlage gelegen haben, was die Spurensuche der Ermittler und der Gerichtsmedizin erschwert.

Doch mittlerweile ist ein erster Durchbruch gelungen – fast vier Wochen nach dem tragischen Fund gibt es endlich eine heiße Spur, die die Herkunft und das Schicksal des bisher namenlosen kleinen Wesen klären könnte.

Redakteurin Kerstin Wassermann berichtet aus Kärnten über Spruchreifes aus der Justiz.
Redakteurin Kerstin Wassermann berichtet aus Kärnten über Spruchreifes aus der Justiz.(Bild: Uta Rojsek-Wiedergut, Krone Kreativ)

„Wir haben nun erstmals konkrete Hinweise zu einer Person und einer Schwangerschaft erhalten, denen bereits nachgegangen wird“, bestätigt Markus Kitz als Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Anlass dafür war die Veröffentlichung eines Phantombildes von zwei jungen Menschen, die am 29. Juni im Bereich des sogenannten Iriskogels im Europapark aufgefallen waren. Bei der Polizei gingen zahlreiche Meldungen dazu ein – einige mit Informationen, die nun zur Mutter des toten Babys führen könnten.

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat diese Phantomzeichnung zur Veröffentlichung freigegeben.
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat diese Phantomzeichnung zur Veröffentlichung freigegeben.(Bild: LPD Kärnten)

Wie und wann der Bub starb, ist übrigens nicht bekannt. Aus ermittlungstaktischen Gründen werden auch nicht alle bisher vorliegenden Erkenntnisse der Gerichtsmedizin geteilt. Denn das Kind könnte tot zur Welt gekommen sein – oder nach der Geburt getötet worden sein. Passiert dies im Geburtsschock durch die Hand der Mutter selbst, sieht das Strafrecht die Privilegierung der Tötung eines Kindes bei der Geburt vor. Die „Tötung eines Kindes bei der Geburt“ laut Paragraf 79 StGB sieht ein Strafmaß von sechs Monaten bis fünf Jahren vor. Bei Mord droht lebenslang.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt