„Berufung“ – der 35-jährige Angeklagte überlegte am Mittwoch nach dem Urteilsspruch nicht lange. Muss er doch, wenn es nach dem Landesgericht Wels geht, für zehneinhalb Jahre hinter Gitter, nachdem er seine ehemalige Lebensgefährtin vergewaltigt haben soll.
Es war nicht das erste Mal, dass der 35-Jährige wegen sexueller Übergriffe vor dem Richter stand. In Linz war er wegen Vergewaltigung und in Wels wegen Nötigung verurteilt worden. Daher war er ein offizieller Rückfallstäter und für diesen ist die Strafdrohung entsprechen um 50 Prozent höher. Im Fall des 35-Jährigen drohten nun bis zu 15 Jahre Haft.
In der Wohnung der Ex
Doch dies habe ihn nicht abgeschreckt, sich im Februar des heurigen Jahres an seiner ehemaligen Lebensgefährtin (47) zu vergehen. Passiert sei der Übergriff während eines Besuchs in der Wohnung des Opfers, als der Welser nach der Trennung einige Sachen abholen wollte.
Auf der Couch zugepackt
Er hätte sich zuerst, laut Anklage, seiner Ex eindeutig genähert, sie hätte ihn aber abgewiesen und ihm sogar gesagt, er solle die Wohnung verlassen. Dies tat er nicht, man setzte sich gemeinsam auf die Couch. Dort habe der 35-Jährige das Opfer gepackt, sich auf die 47-Jährige gelegt und vergewaltigt.
Die Schöffen glaubten den Angaben des Opfers und sprachen nach kurzer Beratung das Urteil aus. Es ist bisher nicht rechtskräftig, da der Verurteilte Rechtsmittel angemeldet hat.
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