Weil eine Ärztin vergaß, eine verpflichtende Untersuchung in den Eltern-Kind-Pass einzutragen, will die ÖGK nun 1300 Euro von einer Familie aus Oberösterreich zurück. Die Ärztin bestätigte sogar ihr Versehen – doch die Gesundheitskasse bleibt hart.
Wer in Österreich ein Kind bekommt, der erhält schon während der Schwangerschaft einen Eltern-Kind-Pass. Bis zum 14. Lebensmonat muss dann eine Reihe von Untersuchungen gemacht werden. Wer diesem Auftrag nicht nachkommt, der muss einen Teil des Kinderbetreuungsgelds zurückzahlen.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.