Weil eine Ärztin vergaß, eine verpflichtende Untersuchung in den Eltern-Kind-Pass einzutragen, will die ÖGK nun 1300 Euro von einer Familie aus Oberösterreich zurück. Die Ärztin bestätigte sogar ihr Versehen – doch die Gesundheitskasse bleibt hart.
Wer in Österreich ein Kind bekommt, der erhält schon während der Schwangerschaft einen Eltern-Kind-Pass. Bis zum 14. Lebensmonat muss dann eine Reihe von Untersuchungen gemacht werden. Wer diesem Auftrag nicht nachkommt, der muss einen Teil des Kinderbetreuungsgelds zurückzahlen.
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