Neue Hintergründe gibt's zum fatalen Sprung eines „Swissydogs“ in Steinerkirchen an der Traun (OÖ), der zum Tod einer 64-Jährigen führte. Der Hundebesitzerin droht jetzt sogar eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung und auch die Gemeinde prüft, ob sie richtig mit dem Hund umgegangen ist.
War es eine schicksalshafte Verkettung oder hatte die Hundebesitzerin ihren „Swissydog“ nicht unter Kontrolle? In Steinerkirchen/T. muss die Polizei wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermitteln, nachdem am 5. November solch ein Hund eine 64-jährige Bekannte seines gleichaltrigen Frauchens so unglücklich zu Fall gebracht hatte, dass sie schwere Kopfverletzungen erlitt. Denen erlag sie am 13. November im Linzer Unfallspital.
Zwei Hunde waren im Spiel
Die Vorgeschichte war, dass auch das Opfer einen Hund dabeihatte und die Tiere zu raufen begannen. Beim Versuch, sie zu trennen, war es zum Unglück gekommen. Neben den Frauen gab es noch einen weiteren Zeugen des Vorfalls, die Befragungen sind noch nicht abgeschlossen. In zwei Wochen soll der Bericht an die Staatsanwaltschaft Wels gehen.
„Warten auf Polizeibericht“
Diese muss dann entscheiden, ob sie Anklage erhebt. Bei der Gemeinde Steinerkirchen/T. ist auch ein Verfahren nach dem Hundehaltegesetz anhängig. „Wir warten aber auf den Endbericht der Polizei, ehe weitere Schritte getätigt werden“, heißt es aus dem Gemeindeamt. So sei der „Swissydog“ bisher unauffällig gewesen und der Vorfall hatte sich außerhalb des Ortsgebietes ereignet. Daher galt dort auch keine Leinenpflicht.
Bis zu einem Jahr Haft droht
Der Hund, diese Rasse wird bis zu 70 Kilo schwer, ist bis auf Weiteres bei seinem Frauchen und es gibt keine Akut-Maßnahmen, da er offenbar nicht feindselig agiert hatte. Im Fall einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung droht der Halterin bis zu einem Jahr Gefängnis.
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