Um die Fortsetzung der Beziehung zu erzwingen, griff ein 34-jähriger Kurde zu drastischen Mitteln, indem er seiner Freundin mit der Veröffentlichung pikanter Foto- und Videoaufnahmen von ihr drohte. In Feldkirch stand der Mann nun vor Gericht.
5000 Euro soll das 28-jährige Opfer dem Angeklagten in Bludenz übergeben haben, um die Schmach zu verhindern. Nämlich, dass ihr damaliger Freund Nacktfotos und schlüpfrige Handyvideos, die er „in guten Zeiten“ von ihr gemacht hatte, an ihre Familie weiterleitet oder gar in sozialen Netzwerken verbreitet. Laut Aussagen des Opfers, das mittlerweile in Wien lebt, soll der Kurde nach der Trennung weiters auf ihren Namen einen Instagram-Account angelegt und dort Bilder von ihr gepostet haben. Was die Angst der Frau vor einer Bloßstellung schürte. Weshalb sie Anzeige erstattete.
Aufnahmen „beruhen auf Gegenseitigkeit“
Zu den Vorwürfen, er habe das Opfer schwer genötigt und erpresst, bekennt sich der bislang unbescholtene Arbeiter nicht schuldig. Er bestreitet, die 28-Jährige jemals unter Druck gesetzt zu haben. Dass er überhaupt Sex-Aufnahmen der Frau besitze, sei „ganz normal“ und beruhe auf Gegenseitigkeit.
Anders die Version des Opfers, das angibt, bei den Aufnahmen unter Alkoholeinfluss gestanden zu sein. Weshalb das Gericht berechtigte Zweifel an der „Freiwilligkeit“ hegt. „Und was wäre passiert, wenn Sie sich einfach geweigert hätten?“, will der Herr Rat wissen. „Hätte ich nein gesagt, hätte er mich geschlagen“, so die 28-Jährige. Was der Angeklagte wiederum mit Kopfschütteln quittiert.
Angeklagter wollte intervenieren
Nachdem die per Videokonferenz zugeschaltete Ex-Freundin noch ins Treffen führt, vom Ex am Vortag der Verhandlung kontaktiert worden zu sein mit der Bitte, nicht gegen ihn auszusagen und zu behaupten, dass er und sie noch ein Paar seien, dehnt der Staatsanwalt den Strafantrag auf Anstiftung zur falschen Beweisaussage aus. Zwar bestreitet der Beschuldigte die Intervention, doch am Ende glaubt das Gericht den Ausführungen des Opfers.
Der Mann wird im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und zu einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro verurteilt.
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