Die Biber-Population wächst stark, zugleich auch die von den Tieren verursachen Schäden. Die Steiermark plant nun eine Verordnung, die „in letzter Konsequenz“ bei „Problem-Bibern“ sogar einen Abschuss ermöglicht. Auch im Umgang mit Raubtieren will man einiges ändern und das Jagdrecht stärken.
Die Zahl der Biber-Reviere ist in der Steiermark innerhalb von fünf Jahren um gleich 85 Prozent angewachsen, fast 1000 Tiere werden im Bundesland gezählt. Land- und Forstwirte beklagen sich über gefällte Bäume und verstopfte Drainagen und fordern Maßnahmen.
Diesem Ruf kommt das Land Steiermark nun nach. Wie Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer (ÖVP) und Umweltlandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ) am Freitag mitteilten, wird eine eigene Verordnung erarbeitet, die „vor allem bei sogenannten Problem-Bibern unbürokratische, schnelle und rechtssichere Lösungen bis in letzter Konsequenz hin zu zielgerichteten Entnahmen ermöglicht – unter anderem bei Gefährdungslagen für Eigenheime und Schäden an land- und forstwirtschaftlicher Infrastruktur“.
Bündelung im Jagdrecht
Neben der Verordnung plant die Regierung ein Maßnahmenpaket rund um Prädatoren (Raubtiere). Konkret gemeint sind Wolf, Luchs, Fischotter, Wildkatze, Aaskrähe und Braunbär. Die derzeit zersplitterten Zuständigkeiten werden künftig im Jagdrecht gebündelt. In der Verwaltung laufen die Fäden dann bei der Abteilung für Land- und Forstwirtschaft (A10) zusammen. Das soll „eine effiziente Verwaltung“ gewährleisten.
Es zeigt aber auch, in welche inhaltliche Richtung es geht. Die Regierung begründet das mit „konkreten Entwicklungen“: Heuer soll es bereits mehrere bestätigte Wolfsrisse in der Steiermark geben, zahlreiche Schafe und ein Kalb wurden getötet – die seit dem Vorjahr gültige Wolfsverordnung (die den Abschuss von Problem-Wölfen erlaubt) wird daher um ein weiteres Jahr verlängert. Erwähnt wird auch der Fischotter, „der sich in einem günstigen Erhaltungszustand befindet und in der Teichwirtschaft laut Schätzungen Schäden in Millionenhöhe“ verursacht.
„Wir wollen keine Tierart ausrotten“
Um all das umzusetzen, sind mehrere Gesetzesnovellen notwendig, die der Landtag erst beschließen muss. Die neuen Regelungen sollen spätestens im Frühjahr 2026 in Kraft treten. „Wir vereinen den Schutz der Natur mit dem Schutz der Menschen und deren Infrastruktur im ländlichen Raum sowie wichtigen Nutzungsinteressen“, sagt Landesrat Amesbauer.
Und Schmiedtbauer hält fest: „Wir wollen ganz sicher keine Tierart ausrotten – aber wir stehen an der Seite unserer Bäuerinnen und Bauern und dem gesamten ländlichen Raum. Daher reagieren wir auf die gestiegenen Konflikte und schaffen einfachere Lösungen bis hin zur Entnahme. Die Regelung im Jagdgesetz ist das Fundament dafür.“

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